Nach dem Nachweis der Aujeszkyschen Krankheit (AK) bei vier Jagdhunden aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Norwestmecklenburg mit bestätigtem direkten Kontakt zu Wildschweinen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) umfangreiche Untersuchungen bei Wildschweinen durchgeführt. Insgesamt wurden bislang 230 Blutproben von Wildschweinen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim untersucht. Bei 26 Tieren konnten Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit im Blut nachgewiesen werden, was einem Anteil von 11,3 Prozent entspricht.
Die Jagdgenossenschaften Lärz und Krümmel haben ihre Mitgliederversammlung anberaumt. Sie findet am Donnerstag, den 11. September, um 17 Uhr, im „Lindenkrug“ in Lärz statt. Nach dem Bericht des Vorsitzenden und der Entlastung des Vorstandes seht die Neuwahl des Jagdvorstandes auf der Tagesordnung.
Agrar- und Jagdminister Dr. Till Backhaus dankt anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Wildstreckenstatistik für das dauerhaft hohe Engagement der Jägerinnen und Jäger im Land: „Diesem Engagement ist es zu verdanken, dass Mecklenburg-Vorpommern von größeren Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben ist. Die Jagd ist ein wichtiger Baustein in der Seuchenprävention und ihr Nutzen für die Wirtschaft und damit für die Gesellschaft kaum zu überschätzen“, so der Minister.
Der Lärzer Bürgermeister Hartmut Lehmann hat mich gebeten, Einladungen der Jagdgenossenschaften Krümmel und Lärz für den 27. April zu veröffentlichen. Die haben auch Mitglieder aus der Mirower Ecke. Das Amtsblatt für die Kleinseenplatte erscheint aber erst am selben Tag. Strelitzius ist gern behilflich, siehe Anhang.
Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte Ende des vergangenen Jahres beschlossen, auf Basis von neu festgelegten Kriterien die Entnahme schadensstiftender Wölfe zu beschleunigen und zielgerichtet umzusetzen. Im Kern geht es darum, in Gebieten mit erhöhten Rissvorkommen in einem bestimmten Zeitkorridor und räumlich begrenzt beschleunigte Entnahmen zu ermöglichen. In mehreren Beratungen ist die AG Wolf der „Wolfsländer“ (Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns heute zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis gekommen. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:
„Ziel der AG Wolf war es, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen. Hier sind wir dank der engagierten Kolleginnen und Kollegen nun auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen. Grundsätzlich werden die Länder die landesspezifischen Besonderheiten dann eigenständig in der jeweiligen konkreten Umsetzung berücksichtigen. Eine wichtige Zusage, die notwendigen Rahmenbedingungen bis zum Beginn der Weidesaison abgesteckt zu haben, haben wir eingehalten. Das war mir sehr wichtig. Nun kommt es darauf an die Regelung für MV so schnell wie möglich umzusetzen.“
Gemeinsame Thesen:
Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen
„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten, als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Für den Zeitbezug wird die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, im Verhältnis zu einer Zeiteinheit betrachtet. Die an der AG beteiligten Länder stellen fest, dass dieser Betrachtungszeitraum in der Regel 6 Monate entsprechen soll, jedoch bei Bedarf länderspezifisch angepasst werden kann.
Diese Aggregation von Rissereignissen soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen. Diese so abgeleiteten Gebiete mit einem erhöhten Rissaufkommen sollen sodann länderspezifisch anhand von Verwaltungsgrenzen abgebildet werden.
Entnahmegebiet und Entnahmezeitraum
Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 Meter-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Bei im Nachgang nicht mehr nachvollziehbarer mobiler Zäunung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Wanderschäferei, kann die Bemessung des 1.000 Meter-Radius ausgehend vom Rissort zum Risszeitpunkt erfolgen. Eine konkrete Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen. Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen beginnt gemäß UMK-Beschluss unmittelbar ab dem Risszeitpunkt.
Feststellung des Schadenverursachers
Die Feststellung, ob ein Wolf schadensstiftend war, erfolgt durch die zuständige Behörde auf Grundlage der Rissbegutachtung anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Es wird aber durch die in der AG beteiligten Länder zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfohlen, eine genetische Artbestimmung und Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.
Tierschutz
Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.
Das Jagdgesetz M-V soll überarbeitet werden. Es liegt ein Referentenentwurf vor, der am 10. Januar 2024 durch den Agrarausschuss des Landes M-V behandelt werden soll. Constanze von Buchwaldt (Feldberger Seenlandschaft) und Dr. Jürgen Lode (Woldegk) haben Strelitzius dazu eine Stellungnahme „aus einem aufrichtigen Bedürfnis heraus“ zugeleitet, die ich mit Blick auf die vielen Waidgenossen in der Mecklenburgischen Seenplatte gern im Wortlaut veröffentliche. Beide Autoren sind aktive Jäger und Mitglieder des Landesjagdverbandes M-V, einem anerkannten Naturschutzverband gemäß § 62 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser hat bereits im laufenden Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.
Seit vielen Jahren treffen wir uns, die Jägerinnen und Jäger der Feldberger Seenlandschaft zum „Jägerstammtisch Mecklenburg-Strelitz“, um uns auszutauschen und um uns fortzubilden. Es handelt sich um einen Personenkreis, der sich über viele Jahre der Hege und Pflege des Wildes in unserem Wald beruflich und ehrenamtlich verdient gemacht hat: Allen Teilnehmern ist klar, es ist ein notwendiges Privileg zu jagen.
Um dieses Privileg auszuüben, bedarf es einer Staatsprüfung: Umgangssprachlich Jagdprüfung genannt, um rechtlich die Voraussetzungen zu schaffen, um am Jagdbetrieb teilnehmen zu können. Aber es braucht viele Jahre Erfahrung und Mentoring, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Jagd in unserem Bundesland ist das Jagdgesetz M-V. Diverse weitere Gesetzesgrundlagen spielen bei der Ausübung der Jagd eine wichtige Rolle. FFH Richtlinien und deren Anhänge, das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz haben Einfluss auf die Ausübung der Jagd, um weitere Grundlagen zu benennen.
Mit der Anfertigung des Referententwurfs für ein neues Landesjagdgesetz M-V hat der Ersteller tiefe Abgründe betreten: Laut dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Das ist nur ein Beispiel der im Referenten-Entwurf formulierten forst- und jagdpolitische Maßnahmen und der damit vom Staat vorgeschlagenen Verrohung der jagdlichen Sitten. Wir Praktiker sind zutiefst schockiert.
Wir beobachten seit Jahren einen schleichenden Prozess weg vom faktenorientierten Handeln. Auch vor dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V macht diese Entwicklung keinen Halt, indem sich ideologisierte Haltungen oder eine Wald(um)baulobby jagd- und forstpolitisch durchsetzen.