Schlagwörter

, , , , ,

Das Jagdgesetz M-V soll überarbeitet werden. Es liegt ein Referentenentwurf vor, der am 10. Januar 2024 durch den Agrarausschuss des Landes M-V behandelt werden soll. Constanze von Buchwaldt (Feldberger Seenlandschaft) und Dr. Jürgen Lode (Woldegk) haben Strelitzius dazu eine Stellungnahme „aus einem aufrichtigen Bedürfnis heraus“ zugeleitet, die ich mit Blick auf die vielen Waidgenossen in der Mecklenburgischen Seenplatte gern im Wortlaut veröffentliche. Beide Autoren sind aktive Jäger und Mitglieder des Landesjagdverbandes M-V, einem anerkannten Naturschutzverband gemäß § 62 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser hat bereits im laufenden Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.

Seit vielen Jahren treffen wir uns, die Jägerinnen und Jäger der Feldberger Seenlandschaft zum „Jägerstammtisch Mecklenburg-Strelitz“, um uns auszutauschen und um uns fortzubilden. Es handelt sich um einen Personenkreis, der sich über viele Jahre der Hege und Pflege des Wildes in unserem Wald beruflich und ehrenamtlich verdient gemacht hat: Allen Teilnehmern ist klar, es ist ein notwendiges Privileg zu jagen.

Um dieses Privileg auszuüben, bedarf es einer Staatsprüfung: Umgangssprachlich Jagdprüfung genannt, um rechtlich die Voraussetzungen zu schaffen, um am Jagdbetrieb teilnehmen zu können. Aber es braucht viele Jahre Erfahrung und Mentoring, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Jagd in unserem Bundesland ist das Jagdgesetz M-V. Diverse weitere Gesetzesgrundlagen spielen bei der Ausübung der Jagd eine wichtige Rolle. FFH Richtlinien und deren Anhänge, das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz haben Einfluss auf die Ausübung der Jagd, um weitere Grundlagen zu benennen.

Mit der Anfertigung des Referententwurfs für ein neues Landesjagdgesetz M-V hat der Ersteller tiefe Abgründe betreten: Laut dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Das ist nur ein Beispiel der im Referenten-Entwurf formulierten forst- und jagdpolitische Maßnahmen und der damit vom Staat vorgeschlagenen Verrohung der jagdlichen Sitten. Wir Praktiker sind zutiefst schockiert.

Wir beobachten seit Jahren einen schleichenden Prozess weg vom faktenorientierten Handeln. Auch vor dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V macht diese Entwicklung keinen Halt, indem sich ideologisierte Haltungen oder eine Wald(um)baulobby jagd- und forstpolitisch durchsetzen.

In Zeiten der Transformation beschäftigen sich gerade auch einheimische Jäger und Forstleute mit der Klimaresilienz des deutschen Waldes. Warum geht es dem Wald schlecht? Welche Ursachen hat der Zustand des Waldes? Wie kann Waldumbau erfolgen? Zur Unterstützung eines unnatürlich kurzfristigen Waldumbaus stößt eine tierschutzgerechte Jagd, die die natürlichen Verhaltensweisen und die Alters- und Sozialstruktur der Wildtiere im Auge behält, jedoch an ihre Grenzen.

Zu einem fairen Umgang mit unseren wiederkäuenden Wildtieren gehört es, eingebrachte seltene Baumarten (Rotbuche in der Kiefernheide) vor Verbiss mit Zaun oder Einzelschutz zu sichern.

Waldbewirtschaftung

Auf komplexe Probleme gibt es keine einfachen Antworten. Vom Ersteller des Referentenentwurfes hätten wir trotzdem erwartet, dass er eine historische Einordnung zum derzeitigen Zustand der Wälder in Nordostdeutschland vornimmt. Der Zustand der Wälder ist nicht alleine auf den Klimawandel zurück zu führen, alles andere wäre zu einfach und entbehrt wissenschaftlicher Grundlagen. Auch das Wild ist nicht Schuld am schlechten Zustand, denn es gibt sehr gute Praxis-Beispiele, wie ein attraktiver Rotwildbestand und erfolgreiche Forstbewirtschaftung harmonisch funktionieren. (Wildtierstiftung in Klepelshagen bei Strasburg).

Der schlechte Zustand der Wälder hat natürlich auch etwas mit der Veränderung des Klimas und zurück gegangenen Niederschlägen zu tun, aber ist u.a. ebenfalls das Ergebnis der Aktivitäten nach dem 2. Weltkrieg. Im Waldbau sollte man schon in Generationen denken.

Reparationszahlungen in Größenordnung zu leisten hieß, dass es massive Eingriffe durch Reparations-Kahlschläge gab, das Holz wurde in die Sowjetunion abtransportiert. Diese Landschaften mussten eilig aufgeforstet werden, so bot sich die schnellwüchsige Fichte und die Kiefer an. Anderes Saatgut und Pflanzmaterial standen nach dem 2. Weltkrieg noch nicht zur Verfügung. Die Fichte wurde zudem als Grubenholz im Braun- und Steinkohletagebau benötigt, da die Fichte die einzige Baumart ist, die anzeigt, wenn sie bricht. Fichte war also ein vielgefragtes Grubenholz und dementsprechend wirtschaftlich nachgefragt und deshalb sehr häufig angepflanzt. Die wirtschaftlicher Not des Nachkriegsdeutschlands tat im Wald ein Übriges. Ein sich anschließendes Waldmanagement der „Göttinger Schule“, das uns nun seit Jahren begleitet, hat den Wald zu dem gemacht, was er heute ist. Die Waldbewirtschaftung heutiger Lesart (u.a. keine Entnahme von kranken, käferbefallenen Bäumen, Personalabbau von Waldarbeitern und Pflegekräften…) hat einen hohen Anteil an der Massivität der entstandenen Kalamitäten in unseren Wirtschaftswäldern. Dieses Waldmanagement hat den Wald erst stressanfällig gemacht. So ist es keine Überraschung, dass Schadensereignisse besonders von Schutzgebieten (zuletzt Großbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz) ausgehen, da dort kaum mehr Eingriffe und Pflegearbeiten erfolgen, eine komplette Aufarbeitung von Schadholz erfolgt nicht. Das Personal für diese Arbeiten wurde radikal eingespart. Über das Totholz wird CO² emittiert, man erreicht klimatisch das Gegenteil von dem, was bewirkt werden soll.

Die Crux ist doch, dass beim Waldumbau aus Kostengründen die Zäunung weggelassen werden soll. Die Investitionen in den Zaun gelten als zu teuer. Im Vergleich mit den horrenden Ausgaben für den Wolf und diverser andrer Arten (Monitoring von Vögeln unterschiedlichster Coleur) sollte ein Abwägungsprozess erfolgen. Waldumbau zu Lasten der Säugetiere und damit ein Verwerfen möglicher wissenschaftlicher und ethischer Belange bzw. Erkenntnisse oder, ein den Umbaumaßnahmen entsprechende Zäunung auf Grundlage des örtlich vorkommenden Wildbestandes.

Bewirtschaftung der Wild-Tierbestände

Dieses Missmanagement im Wald sollen jetzt das Rehwild, Damwild und das Rotwild sowie Wildschweine ausbaden, indem man diese hochentwickelten Säugetiere über die Neuerungen der Jagdgesetze regulieren möchte, indem man diesen Tierarten den Stand von Ungeziefer zuweist. Entgegen jeder wildbiologischen Begründung wird bereits der Rehbock von 16.04 – 31.01 eines jeden Jagdjahres bejagt. Soll das jetzt so weiter gehen? Weitere Beispiele für ethisch fehlgeleitete Ansätze im Gesetzentwurf sind: Führende Bachen (weibliches Wildschwein mit Frischlingen) sollen laut dem Entwurf geschossen werden. Das ist dann „nur noch“ eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat nach dem Bundestierschutzgesetz. Sie könnten dann im Jagdbetrieb 12 Frischlingen das Muttertier wegschießen. So geht Waldumbau- und Naturschutz natürlich auch. Das ist aber ein eklatanter Verstoß gegen das Bundes-Tierschutzgesetz!

Wir retten jede Kröte oder jede Fledermaus und stoppen große Investitionen zum Schutz dieser Arten und begehen Frevel bei hochentwickelten Säugetieren? Wo ist der Aufschrei von NABU, BUND, dem ökologischen Jagdverband? Wo ist die grüne Empörungsindustrie, die sonst zu allem etwas zu sagen hat?

Eine Mindestabschussquote bei Schalenwild, kommt nach unserer Lesart einer Ausrottung von Schalenwildarten gleich. Die Abschussplanung des weiblichen Wildes und des männlichen Jungwildes sollte auf der Grundlage der Wildbewirtschaftungsrichtlinie und der damit unter Einhaltung einer vorgegebenen Altersstruktur einen gesunden Wildbestand zur Folge haben. (Zielstellung)

Eine These besagt, dass der Bestand an Schalenwild viel zu hoch ist, da Rehe, Dam- und Rotwild die zarten Triebe von Neuanpflanzungen fressen und den Waldumbau gefährden. Die Forderung, dass standortgerechte Baumarten „ohne Schutzmaßnahmen“ verjüngt werden sollen, darf kein Gesetzesinhalt werden. Da wiederholen wir uns gern. Da Patronen dem Gesetzgeber anscheinend vorteilhafter erscheinen als der teure Zaunbau, wird das Wild lieber so scharf bejagt, so durch die im Jagdgesetz vorgeschlagenen Mindestabschüsse Schalenwildarten ausgerottet (Mindestabschussquote) ohne sich dem jahrzehntelangem Begriff der Hege verpflichtet zu fühlen. In diesem Zusammenhang verweisen wir aber auch auf die Preisentwicklung der vom Natur- und Umweltschutz gewünschter bleifreien Munition. Mit der Entwicklung der Pachtpreise und der avisierten Verkürzung der Pachtdauer legt der Gesetzgeber die Spur, einen Ausverkauf der Jagd durch Einheimische vorzubereiten. Bedenken Sie, ohne die einheimischen Jägerinnen und Jäger funktionieren Hege und Jagd in der Fläche nicht, diese müssen sowohl Pacht als auch Munition bezahlen können.

Zur Nachtjagd

Wir befürworten weiterhin die Nachtjagd auf Schwarzwild. Die vorgeschlagene Ausweitung der Nachtjagd lehnen wir ab, da der Handlungsspielraum des Wildes weiter eingeengt wird. Wohin soll die Ausweitung führen? Wir Praktiker bringen das Argument hervor: Mehr Stress mehr Verbiss. Alleine schon durch den Wolf sind die Wildarten vermehrt in Unruhe. Wir sehen hier eher eine Verstärkung von Verbiss bei jungen Forstkulturen. Es sollte vielmehr über Ruhebereiche, Wildäcker, Ablenkflächen u.ä. nachgedacht werden.

Auch für die neu in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmende Tierarten haben wir Hinweise.

Zum Wolf

Laut NABU lebten zum Ende des Monitoring-Jahr 2022/2023 18 Rudel, 36 Welpen, 3 Paare und zwei territoriale Einzelwölfe in M-V der 100 %-tig geschützen Art. Eine genaue Anzahl von Wölfen kann trotz seit Jahren andauernden Monitoring nicht angegeben werden, aber in jedem Fall drei nachgewiesene Rudel: „Feldberger Hütte“, „Wokuhl“ und das neue Rudel „Drewensee“. Vom Rudel „Drewensee“ Wesenberg wurde von angegebenen acht Welpen laut NABU in 2022 der Rüde „Willi“ besendert.

Laut dieser Rechnung müssten sich die restlichen 28 Welpen in M-V auf 14 Rudel aufteilen, also 2 Welpen je Rudel. Das wären 80 Wölfe. Laut wissenschaftlichen Berichten und Studie zufolge liegen die durchschnittlichen Rudelgrößen aber zwischen acht und 12 Tieren. Nicht aufgeführt werden beim Monitoring die Jungwölfe, die das Rudel verlassen müssen, also die Welpen des Vorjahres.

Für unser Bundesland M-V hieße das dann bereits: 18 Rudel mit ca. 180 Wölfen. Bei einem angenommenen Durchschnitt von nur 4 Welpen jährlich kommen 72 Einzel- Wanderwölfe hinzu. Somit müssen wir jetzt schon von ca. 250 Wölfen in MV ausgehen. Ein Wolf hat einen Nahrungsbedarf von ca. 3 kg/Tag, wir kalkulieren ca. 750 kg/Tag für all diese Individuen.

22,5 Tonnen bestes vermarktungsfähiges Wildfleisch überlassen wir derzeit dem Wolf in M-V pro Monat. Diese Zahl sollte bei der zukünftigen Wildbewirtschaftung eine Rolle spielen. Denn wenn das Schalenwild zunehmend ausgemerzt wird, ein strenger kalter Winter natürlich selektiert, sucht sich der Wolf anderswo Beute.

Zum Biber

Biber gelten als vermehrungsfreudig. Was passiert mit weiteren Jungtieren, die den Familienverband verlassen müssen? Es ist unbedingt zu verhindern, dass der Biber Wirtschaftswald schädigt. Das bisherige Fraßgeschehen und der Dammbau verursachen ernsthafte Probleme, die die Aufwendungen bei der Gewässerunterhaltung stark ansteigen lassen, wie wir von den Wasser- und Bodenverbänden und aus dem Straßenbau in unserem Landkreis wissen. Eine weitere aktive Aussetzung bzw. Umsetzung und damit künstliche Ansiedlung von Bibern mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörden ist zukünftig zu untersagen.