Auf die Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion zum Landesjagdgesetz (Strelitzius berichtete) entgegnet MV-Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Das Statement der CDU-Fraktion entbehrt leider jeder fachlichen Substanz. Aus hiesiger Sicht gibt das Schreiben vom 2. April 2024 die Intention des Gesetzgebers zur Neuregelung der Abschussplanung lediglich wieder. Eine über das nunmehr geltende Landesjagdgesetz hinausgehende Regelung wurde den unteren Jagdbehörden nicht auferlegt. Somit ignorieren wir mit dem Erlass, wie von Herrn Diener unterstellt, weder den Willen des Landtages, noch ist deshalb eine Sondersitzung des Agrarausschusses notwendig.
Zudem bin ich doch sehr besorgt um den Ton, den die CDU-Fraktion in den letzten Wochen an den Tag legt. Im demokratischen Diskurs verbitten wir uns Vergleiche mit Diktatoren. Das ist unanständig und unverantwortlich. Ich würde mir wünschen, dass die CDU zu einem sachorientierten Stil zurückkehrt“, so Aßmann.
Das Jagdgesetz M-V soll überarbeitet werden. Es liegt ein Referentenentwurf vor, der am 10. Januar 2024 durch den Agrarausschuss des Landes M-V behandelt werden soll. Constanze von Buchwaldt (Feldberger Seenlandschaft) und Dr. Jürgen Lode (Woldegk) haben Strelitzius dazu eine Stellungnahme „aus einem aufrichtigen Bedürfnis heraus“ zugeleitet, die ich mit Blick auf die vielen Waidgenossen in der Mecklenburgischen Seenplatte gern im Wortlaut veröffentliche. Beide Autoren sind aktive Jäger und Mitglieder des Landesjagdverbandes M-V, einem anerkannten Naturschutzverband gemäß § 62 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser hat bereits im laufenden Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.
Seit vielen Jahren treffen wir uns, die Jägerinnen und Jäger der Feldberger Seenlandschaft zum „Jägerstammtisch Mecklenburg-Strelitz“, um uns auszutauschen und um uns fortzubilden. Es handelt sich um einen Personenkreis, der sich über viele Jahre der Hege und Pflege des Wildes in unserem Wald beruflich und ehrenamtlich verdient gemacht hat: Allen Teilnehmern ist klar, es ist ein notwendiges Privileg zu jagen.
Um dieses Privileg auszuüben, bedarf es einer Staatsprüfung: Umgangssprachlich Jagdprüfung genannt, um rechtlich die Voraussetzungen zu schaffen, um am Jagdbetrieb teilnehmen zu können. Aber es braucht viele Jahre Erfahrung und Mentoring, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Jagd in unserem Bundesland ist das Jagdgesetz M-V. Diverse weitere Gesetzesgrundlagen spielen bei der Ausübung der Jagd eine wichtige Rolle. FFH Richtlinien und deren Anhänge, das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz haben Einfluss auf die Ausübung der Jagd, um weitere Grundlagen zu benennen.
Mit der Anfertigung des Referententwurfs für ein neues Landesjagdgesetz M-V hat der Ersteller tiefe Abgründe betreten: Laut dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Das ist nur ein Beispiel der im Referenten-Entwurf formulierten forst- und jagdpolitische Maßnahmen und der damit vom Staat vorgeschlagenen Verrohung der jagdlichen Sitten. Wir Praktiker sind zutiefst schockiert.
Wir beobachten seit Jahren einen schleichenden Prozess weg vom faktenorientierten Handeln. Auch vor dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V macht diese Entwicklung keinen Halt, indem sich ideologisierte Haltungen oder eine Wald(um)baulobby jagd- und forstpolitisch durchsetzen.