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In letzter Zeit scheint es um das Thema Altanschließerbeiträge in Mecklenburg-Strelitz etwas ruhiger geworden zu sein. Aber der Schein trügt, hinter den Kulissen brodelt es weiter. Heute hat mich eine Nachricht von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz (GWG) erreicht, dass der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am 6. Juni zum 2. Wassergipfel Mecklenburg-Vorpommern nach Bützow einlädt.
Die GWG hatte im Oktober 2014 in Sachen Altanschlussgebühren vergeblich gegen die Abwasserbeitragssatzung der Stadt Neustrelitz vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald geklagt. Eine Revision hatte das Gericht nicht zugelassen. Allein in Neustrelitz waren damals rund 2000 Widersprüche gegen die Bescheide aus dem Rathaus eingegangen. “Wir sind natürlich nach wie vor an der Rechtssprechung zu diesem Thema interessiert und glauben zu erkennen, dass es inzwischen bei vielen Richtern eine veränderte Sicht auf die Dinge gibt”, sagte mir GWG-Geschäftsführer Frank Weißbach auf Nachfrage.
Für den VDGN ist die Erhebung der Altanschließerbeiträge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Auffassung setze sich nach einschlägigen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch in Mecklenburg-Vorpommern mehr und mehr durch, heißt es in der Einladung. “Selbst Richter des Verwaltungsgerichts Schwerin schließen sich ihr an. Sie legten dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage vor, ob das Kommunalabgabengesetz von MV grundgesetzkonform ist.”
Weitere Millionen sollen eingetrieben werden
Tausende Bürger haben in den letzten Wochen Anträge auf Rückzahlung ihrer Altanschließerbeiträge gestellt. Doch sie stießen bei den Zweckverbänden auf Ablehnung und bei der Politik auf taube Ohren, heißt es. Die Landesregierung wolle sogar das Kommunalabgabengesetz so ändern, daß noch ausstehende Altanschließerbeiträge in Höhe von 37 Millionen Euro eingetrieben werden können.
Auf dem Wassergipfel soll wenige Monate vor den Landtagswahlen die Forderung erhoben werden, dass alle Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden müssen, weil sie rechtswidrig erhoben worden seien.
Auf der Protest- und Informationsveranstaltung werden Sprecher von Bürgerinitiativen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern und VDGN-Präsident Peter Ohm die Forderungen der Betroffenen zur Lösung des Altanschließer-Problems vortragen. Außerdem werden sie über drohende weitere Beitragsforderungen in Form von Erneuerungsbeiträgen für die Trink- und Abwasseranlagen informieren. “Und wir werden hier die von uns eingeladenen Vertreter von Fraktionen im Landtag vertretener Parteien mit dem Willen der Bürger konfrontieren”, bekräftigen die Einlader, die auf eine breite Teilnahme von Grundstücksbesitzern am Wassergipfel hoffen.
Die Veranstaltung findet am 6. Juni um 19 Uhr in der Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Bützow, Dr.-Winckler-Straße, statt.