Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus freut sich, dass die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller in M-V ausgeschüttet werden können. Insgesamt 312,4 Millionen Euro erhalten die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. „Nach Planung der Bundeskasse dürften die Mittel am 27.12. oder 30.12.2024 auf den Konten der Begünstigen eingegangen sein – je nach Buchungszeiten der Empfängerbanken“, rechnet Minister Dr. Backhaus.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt, den Schutzstatus Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken (Strelitzius berichtete). Die Mehrheit kam auch mit dem Votum Deutschlands zustande. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung, betont aber auch:
„Die Entscheidung zur Herabstufung des Schutzstatus war ein notwendiger Schritt am Anfang eines weiteren Verfahrens auf EU-Ebene. Wenn dieses durchlaufen ist, müssen dann auch in Deutschland die hinreichenden Maßnahmen getroffen werden, um endlich hinzukommen zu einem aktiven Wolfsmanagement. Nachdem wir in Deutschland bereits so viel Zeit verloren haben durch unausgereifte Vorschläge seitens des Bundesministeriums, hoffe ich sehr, dass das Verfahren in Brüssel mit der angebrachten Ernsthaftigkeit verfolgt wird“, so Backhaus.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention angepasst werden soll. Konkret besteht das Ziel, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen. Das würde neue Möglichkeiten der Bestandsregulierung eröffnen. Zu diesem Vorschlag kommt es am morgigen Mittwoch zu einer Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
MV-Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert in diesem Zusammenhang an Bundesministerin Steffi Lemke, sich intensiv dafür einzusetzen, dass Deutschland dem Kommissionsvorschlag zustimmt. Anfang dieser Woche ging dazu ein Brief an sie. Backhaus: „Die Mehrheitsfindung in dieser Frage hängt maßgeblich vom Abstimmungsverhalten Deutschlands ab. Mit einem positiven Ergebnis wäre im europäischen Raum eine entscheidende Weichenstellung im Umgang mit der Art Wolf erreicht. Es könnten dann nächste Schritte auf der EU-Ebene eingeleitet werden, um auch auf nationaler bzw. regionaler Ebene eine größere Flexibilität im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten des Wolfsmanagements zu erhalten“, so der Umweltminister.
Mein treuer Leser Dr. Reinhard Wilhelm hat mich auf einen weiteren lesenswerten Beitrag in der „Berliner Zeitung aufmerksam gemacht. Den Tipp gebe ich gern an die gesamte Strelitzius-Gemeinde weiter. Schließlich geht es um unsere Zukunft, ja die Frage unserer Existenz.
„Ob allerdings unsere ‚politischen Eliten‘ in der EU den einzig logischen und richtigen Schritt gehen, Verhandlungen mit Russland, jetzt, ohne Vorbedingungen, um Frieden herzustellen und einen dritten Weltkrieg zu vermeiden, ist unklar“, schreibt mein Blogfreund. Und ihn treibe die Frage um, was wir als Menschen tun können.
Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weiterhin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräten (Stellnetze und Reusen). Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.
Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar. Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.
Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.“
Der Immobiliendienstleister der Trainings- und Fortbildungsakademie (TFA) in Neubrandenburg, die TFA-Immobilien & Service erhält vom Energieministerium gut 200.000 Euro für die energetische Sanierung des Firmensitzes. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt ca. 965.000 Euro.
Die Fassade des sechsstöckigen Gebäudes am Neubrandenburger Tollensesee soll energetisch saniert werden, die Fenster der zweiten bis vierten Etage sowie im Treppenhaus werden ausgetauscht. Dadurch können pro Jahr rund 34 Tonnen Kohlendioxid sowie knapp 20 Kilowattstunden Strom eingespart werden.
Die Stadt Waren erhält eine Förderung für die Erweiterung der Regionalen Schule Waren-West. Infrastrukturminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin werden am morgigen Donnerstag den Bescheid digital an Warens Bürgermeister Norbert Möller im Beisein der Schulleiterin Sylvia Hänsel übergeben.
Die Stadt Waren hatte sich für EU-Gelder aus dem EFRE-Programm zur integrierten nachhaltige Stadtentwicklung für die Erweiterung der Schule beworben. Sie soll vergrößert und dazu ein neues Gebäude errichtet werden. Die Regionale Schule Waren-West bietet unter anderem das „produktive Lernen“ als besondere Form des Förderunterrichts an. Dafür müssen Schüler und Lehrerbislang zum Teil auf Räume außerhalb der Schule ausweichen. Mit dem Erweiterungsbau auf dem Schulgelände sollen künftig alle Klassenräume dauerhaft am Schulstandort eingerichtet werden. Das Bauvorhaben wird zu fast 70 Prozent mit insgesamt 403.766 Euro gefördert.
Die Stadt Neustrelitz erhält für die Entwicklung der Schlosskoppel für Tourismus und Naherholung eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds in Höhe von rund 243.000 Euro. Der Zuwendungsbescheid der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ist in dieser Woche im Rathaus eingegangen.
„Mithilfe dieser Fördermittel beginnen wir in diesem Jahr damit, unser Konzept zur Nutzung der Schlosskoppel umzusetzen, um sie besser zu erschließen und touristisch weiter aufzuwerten“, erklärt Bürgermeister Andreas Grund. Das Konzept der Verwaltung war nach einer umfangreichen Bürgerbeteiligung im vorigen Jahr von der Stadtvertretung beschlossen worden.
Die Zuwendungen sind für Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 bestimmt. So sollen das Große Borkenhäuschen, ein wichtiges Fledermausquartier, restauriert und das Kleine Borkenhäuschen neu aufgebaut werden. Die Stadt wird Wanderwege herrichten und neu ausschildern. Rastplätze stehen ebenso auf dem Programm wie die Gestaltung der Eingangsbereiche mit Bänken, Beschilderungen und Fahrradständern. Vorgesehen ist auch die Erneuerung des Franzosensteigs. Dieser Zugang zum Zierker See war 1944 von französischen Kriegsgefangenen gebaut worden. Vor einigen Jahren musste das inzwischen marode Holzbauwerk gesperrt werden.
Eine Veranstaltung „Rechtsstaatlichkeit in der EU“ findet am 21. Oktober von 17 bis 19 Uhr im Rathaussaal in Neustrelitz statt. Der Abend des Europäischen Integrationszentrums Rostock ist kostenfrei. Er wird in Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und dem Richterbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. organisiert.
Was versteht man unter Rechtsstaatlichkeit, wie kann sich jede*r Einzelne für den Rechtsstaat einsetzen und welche Rolle spielt er in der Europäischen Union? Diesen und weiteren Fragen werden sich die Teilnehmer*innen widmen. Svenja Fokken (Regionalzentrum für demokratische Kultur Mecklenburgische Seenplatte) wird ins Thema einführen. Anschließend widmen sich Michael Mack (Richterbund MV), Carsten Diercks (Team Europe – Vertreter der Europäischen Kommission) sowie Svenja Fokken im Rahmen einer Podiumsdiskussion den unterschiedlichen Facetten der Rechtsstaatlichkeit – auf lokaler wie auf internationaler Ebene.