Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Fragen und Anliegen sollen nur noch in Notfällen im persönlichen Kontakt geklärt werden, heißt es in einer Pressemitteilung vom Montagmorgen. Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen, die persönliche Vorsprache entfällt vorläufig. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Termine müssen nicht abgesagt werden, auch nicht telefonisch. Anträge können formlos per Mail oder unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt oder in den Hausbriefkasten geworfen werden.
– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
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