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Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Fragen und Anliegen sollen nur noch in Notfällen im persönlichen Kontakt geklärt werden, heißt es in einer Pressemitteilung vom Montagmorgen. Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen, die persönliche Vorsprache entfällt vorläufig. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Termine müssen nicht abgesagt werden, auch nicht telefonisch. Anträge können formlos per Mail oder unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt oder in den Hausbriefkasten geworfen werden.

– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices

– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

„Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein“, heißt es in der Mitteilung.

„Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist“, so die Agentur. Dies gelte auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.