Schlagwörter
Bürger, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistik, Verwaltung
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde heute eine 7-Tage-Inzidenz von 189,1 notiert. Es ist der höchte Wert in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landkreis will unter anderem mit der Einrichtung weiterer Bürgertestzentren reagieren.
In der Seenplatte gibt es derzeit 57 Bürgertestzentren. Darunter sind 27 Apotheken und sieben Arztpraxen. Bei den weiteren Test-Anbietern handelt es sich um unterschiedliche Einrichtungen: von Pflegeeinrichtungen über Hilfsorganisationen bis hin zu engagierten Einzelunternehmern und Kommunen. Weitere Bürgerteststellen werden derzeit von der Kreisverwaltung geprüft. Erst wenn alle infektions- und medizinrechtlichen Vorschriften gewährleistet sind, kann eine sogenannte Beauftragung für die Betreibung der Bürgerteststelle erfolgen. So rechnet man in der Kreisverwaltung damit, dass bis Ende dieser Woche weitere Bürgertestzentren beauftragt werden können, an denen die Bürger einen Schnelltest vornehmen lassen können. Die aktuelle Liste der Bürgertestzentren im Landkreis wird laufend aktualisiert. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter Corona veröffentlicht.
In den Bürgertestzentren werden solche Schnelltests vorgenommen, deren negatives Ergebnis beispielsweise beim Frisör vorgelegt werden muss. Die Bürgertestzentren sollten jedoch keinesfalls aufgesucht werden, wenn man Symptome einer Infektionserkrankung hat. In diesen Fällen ist selbstverständlich der Hausarzt Ansprechpartner, der gegebenenfalls eine Testung durchführt.
Am kommenden Sonnabend wird im Amtsbereich Woldegk in Groß Miltzow (Ortsteil Golm) und in Röbel/Müritz geimpft. Menschen, die mindestens 70 Jahre alt sind, können für diesen Tag mit Verweis auf den gewünschten Ort einen Impftermin telefonisch über die Landeshotline 0385 202 711 15 oder online über https://www.corona-impftermin-mv.de buchen.
Was der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 15. April mit seiner 47. Allgemeinverfügung wegen der hohen Inzidenz bereits festgelegt hatte, gilt seit gestern mit dem Inkrafttreten der Corona-Landesverordnung teilweise im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft die Anzahl der Personen bei privaten Zusammenkünften und die Schließung diverser Einrichtungen. Diese Regelungen gelten nun landesweit einheitlich. Die Ausgangsbeschränkungen und das Einreiseverbot in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bleiben jedoch bestehen. Die heute bekanntgemachte 48. Allgemeinverfügung enthält nur eine Klarstellung. Es werden inhaltlich keine neuen Regelungen getroffen.