2009 hatte der Residenzschlossverein Neustrelitz ein Strategiepapier zum Umgang mit dem Schlosskeller und dem Plateau vorgelegt.
Mit einem weiteren Meinungsbeitrag von Prof. Helmut Böhme möchte ich meine kleine Reihe mit Wortmeldungen des Neustrelitzers zunächst abschließen. Heute befasst sich der angriffslustige Experte im Ruhestand mit dem Neustrelitzer Schlossberg. Dieser Tage haben mich ein paar Zeilen des Schreibfreudigen erreicht, die ich dem Aufsatz voranstellen möchte. Darin nimmt der Absender auch Bezug auf einen kritischen Kommentar aus der Bloggemeinde, den ich veröffentlicht habe.
„Bei meinen Schreibereien versuche ich, je nach Thema, immer Sachlagen zu definieren, in Frage zu stellen und/oder Vorschläge zu machen. Die Reaktionen darauf sind in der Regel gleich Null. Noch niemals hat mir jemand einen sachlichen/fachlichen
Fehler nachgewiesen und/oder einen besseren Vorschlag gemacht. Nun, damit muss man leben, und mit Wertlosem sowieso. Man greift sich an den Kopf, wenn bei 21 Fragen und Darstellung der Fakten plus Aufhellung des Sachverhalts danach nichts weiter als eine allgemeine Tirade erfolgt. Wer soll damit etwas anfangen?“
Landesbesitz berechtigt nicht zum Missbrauch
Wenn das nicht eine positive Meldung ist, daß die Fledermäuse geschützt werden und gleich noch etwas für sie gebaut wird? Doch halt, war da nicht noch irgendetwas auf dem Schlossberg der Residenzstadt Neustrelitz? Ja richtig, da wurde doch 1950 ein Schloss gesprengt und der bauliche Rest in die Denkmalliste des Landes MV aufgenommen. Was wird denn aus dem Denkmal? Das soll zugeschüttet werden? Aber war nicht der Keller – siehe Fledermäuse – funktionstüchtig, also keine „Kellerruine“?
Da muß man doch mal nachlesen, wie mit einem Denkmal in Deutschland umzugehen ist. Im offiziellen „Merkbuch zur Erhaltung von Baudenkmälern“ von 1912 (!) im Absatz II. der Grundsätze steht unter Punkt 3.: „Das Mauerwerk ist freizuhalten von Bäumchen und starkem Strauchwerk, welches imstande ist, durch seine Pfahlwurzeln den Zusammenhalt der Steine zu lockern.“ Na so was, da wird in Neustrelitz seit 70 Jahren alles getan, damit die Schlossreste gründlich durch Barackenbau, Pflanzenwuchs und dessen Schutz per Zaun vernichtet werden, und dabei wusste man schon vor 150 Jahren, denn seitdem forscht man in Preußen an der Gestaltung dieser denkmalpflegerischen Grundsätze, wie zu handeln ist!
Ist der Denkmalschutz im Kreis und im Land nicht nur 50, sondern sogar 150 Jahre hinter den allgemein anerkannten Regeln des Denkmalschutzes in Deutschland zurück? Da steht in der Zeitung geschrieben, man wolle zur „Sicherung“ des Kellers diesen verfüllen – ja aber, man kann nachlesen soviel man will, man liest immer von „Ausgrabungen“, die gesichert werden müssen, aber niemals von Denkmalschutz durch Zuschütten freiliegender Bauten.
In den vergangenen Jahrtausenden wurden auf der Erde massenhaft Gebäude aller Art vernichtet, umgebaut usw. usf. und heute, da man den Wert der Historie zu schätzen weiß, wird immer wieder versucht, diese alten Schätze zu sichern. Ob in Berlin, Neubrandenburg oder Dresden, ganz gleich wo, man überlegt lange und gründlich, was man tun könnte. Da gibt es eine ganze Palette von Möglichkeiten, wie z.B. eine Erschließung der Anlagen für Besucher durch Überdachungen, gläserne Einhausungen u.ä. bis zur städtebaulichen Notwendigkeit der Verfüllung wie in eng bebauten Innenstädten!
Neustrelitzer für Hinterwäldler gehalten
Aber noch niemals hat man etwas davon gelesen, daß v o r h a n d e n e, freiliegende, niemanden störende Gebäudeteile vernichtet werden mit der vagen und frei erfundenen Behauptung, „man sichere die Anlage für später“! Also in Schwerin scheint man mit dieser Begründung die Neustrelitzer wirklich für sibirische Hinterwäldler (Pardon, Sibirien!) zu halten! Übrigens, für Bauinteressierte, ein korrektes Verfüllen von unterirdischen Anlagen ist bautechnisch sehr schwierig und es bedarf weiterer umfangreicher Maßnahmen, um einen Schutz der Anlage wirklich zu garantieren – von einer vernünftigen Nutzung der Oberfläche ganz zu schweigen – und eine Gartenanlage wäre so ziemlich das Dümmste, was man machen könnte!
Außerdem, die Kosten für einen optisch eindrucksvollen, denkmalgerechten Schlossrest, dem Vaterhaus der Königin Louise und der Geburtsstätte der ersten deutschen Verfassung nach dem 1. Weltkrieg, sind nicht viel größer, als jetzt das Land für massenhafte Bepflanzungen und „Kellersicherung“, die auch eine Reihe baulicher Maßnahmen beinhaltet, ausgeben muss – und man würde, wirtschaftlich gesehen, noch Geld an Besuchern verdienen.
Die jetzige, durch die Landesregierung gewollte Missgestaltung, ja Kulturschande, des Schlossbergs lässt Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Verantwortlichen aufkommen! Oder sind die führenden Parteien die treibenden Kräfte bei der Zerstörung und Ignoranz der Strelitzer Geschichte? Sollten sich nicht auch mal die Neustrelitzer Volksvertreter energisch zu Wort melden – schließlich hat Neustrelitz und nicht Schwerin den Schaden! Der „Landesbesitz“ in Neustrelitz, durch Adolf Hitler herbeigeführt, berechtigt nicht zum willkürlichen Gebrauch oder gar Missbrauch, sondern verpflichtet zum sorgsamen Umgang mit dem verwalteten Strelitzer Eigentum, also den dortigen Bürgern gehörig!