Schlagwörter

, , , , ,

Zwischen zwei Typen war zu wählen: Hier das favorisierte Tanklöschfahrzeug.

Auf Grund einer Terminfrist zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges war eine außerplanmäßige Sitzung der Stadtvertretung Wesenberg am gestrigen Donnerstagabend notwendig geworden. Das vorhandene Tanklöschfahrzeug 16/24 ist aus dem Baujahr 1994 und somit 30 Jahre alt. „In Zukunft ist aufgrund des hohen Alters mit einem Totalausfall zu rechnen. Es zeigten sich in der Vergangenheit schon einige Ausfallerscheinungen, die bereits hohe Kosten für die Instandsetzung mit sich gebracht haben. Bei weiteren anfallenden Reparaturen können Ersatzteillieferungen nicht mehr garantiert werden“, so Bürgermeister Steffen Rißmann gegenüber Strelitzius.

Das neue Tanklöschfahrzeug soll über eine Landes-Zentralbeschaffung gekauft werden. Gemäß der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Wesenberg ist die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges mit mindestens 4.000 Liter Tankkapazität vorgesehen. Auf Grund des hohen Waldanteils mit Kampfmittelbelastung im Amtsbereich und der Geländegängigkeit bei der Vegetationsbrandbekämpfung wurde sich für ein TLF-W Typ Brandenburg entschieden. Die Anschaffungskosten liegen bei ca. 550.000,00 Euro. Allein  im Rahmen der Zentralbeschaffung wäre ein Preisvorteil von mehr als 20 Prozent wahrscheinlich. Zuzüglich sollen aber auch noch Fördermittel eingeworben werden. Die Frist zur Abgabe einer verbindlichen Abnahmeerklärung läuft in der kommenden Woche ab, dies hat eine kurzfristige Terminierung einer Sitzung der Stadtvertretung erforderlich gemacht.

Außerdem beschloss die Stadtvertretung Wesenberg, die im November 2020 beschlossene Kurabgabe trotz Steigerungsmöglichkeit in der bisherigen Höhe beizubehalten. Die mobile Trailerbühne soll grundsätzlich für Veranstaltungen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Für kommerzielle Veranstaltungen soll ein Entgelt erhoben werden. Für nicht kommerzielle Zwecke soll die Bühne unentgeltlich zur Verfügung stehen.  Aus diesem Grund wurden eine Entgeltordnung beschlossen und die dazugehörige Kalkulation gebilligt.

Aus dem nichtöffentlichen Teil ist mitzuteilen, dass einer Tauchschule das Tauchen an einem Tag in der Woche in den Monaten Juli und August im Großen Weißen See gestattet wird.