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Die nächste Prüfung zum Erwerb des ersten Jahresjagdscheins findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 21. September bis 24. September statt. Das teilt die Untere Jagdbehörde des Landkreises mit.
Dort muss sich bis zum 7. September schriftlich anmelden, wer die Prüfung absolvieren möchte. Dazu sind auch die entsprechenden Nachweise und eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Die Anmeldeformulare stehen auf der Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie können auch direkt in der Unteren Jagdbehörde in Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, abgeholt werden.
Die Prüfung findet nur dann statt, wenn sich dafür mindestens acht Personen angemeldet haben. Die Zahl der Teilnehmer ist auf maximal 40 beschränkt.
Ich bin Fotograf, kein Jäger… habe aber in einer Firma gearbeitet die für ihre Jagdwaffen weltweit einen guten Ruf genießt. Das ist das eine. Ein gutes Bild ist dann ein gutes Bild, wenn man länger als eine Sekunde drauf schaut, heißt es. Das ist das andere. Warum schaue ich so lange darauf… Jetzt schon einige Minuten. Das Mädchen scheint noch sehr jung zu sein. Zu jung, um ein Gewehr in den Händen zu halten. Zu jung um zu glauben, dass Tiere töten Spaß macht. Kurzum, ich finde es bedenklich…
Mit der Formulierung “Spaß am Töten” verraten Sie, dass Sie ein Problem mit der Jagd generell haben. Was das Alter für den Jagdschein angeht, habe ich mal Wikipedia bemüht:
Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erhalten nach bestandener Jägerprüfung den Jugendjagdschein. Das ist ein im Prinzip vollwertiger Jagdschein, der in der Praxis gewissen Einschränkungen unterliegt. So darf der Jugendliche nicht alleine jagen, sondern nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen und jagdlich erfahrenen Begleitperson. Jagdlich erfahren heißt, die Begleitperson benötigt zwar keinen gültigen Jagdschein, muss aber einen Jagdschein besessen haben. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze. Auch darf der jugendliche Jäger keine Waffen und Munition selbst besitzen. Er darf sich diese aber zur Jagd oder zum Übungsschießen leihen und im Zusammenhang mit der Jagd auch führen. Nach dem 18. Geburtstag des Inhabers kann die Behörde den Jugendjagdschein zu einem vollwertigen Jagdschein erklären.
Voraussetzung für die Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Allerdings kann der jugendliche Jäger schon vor seinem 15. Geburtstag die Ausbildung beginnen. Ausgehändigt wird der Jugendjagdschein frühestens am 16. Geburtstag.
Ich werde jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. Wie Jäger und Nicht-Jäger zueinander stehen ist hinlänglich bekannt. Mir macht nur das Bild Kopfzerbrechen… nichts anderes. Wäre es in Alaska aufgenommen, hätte ich keine Probleme damit. Da geht es tatsächlich – wenn man von finanzkräftigen Tiertötern, was Anderes kann man dazu nicht sagen, absieht – oft ums eigene Überleben.
Manchmal ist ein Bild auch einfach nur ein Bild. Und vielleicht ist die junge Dame doch auch schon älter, als sie auf dem Bild wirkt. 😉 Zwischen der Wirkung und dem wirklichen Inhalt eines Bildes besteht eben doch manchmal eine ordentliche Diskrepanz. Immerhin – ohne jetzt eine Grundsatzdiskussion anfangen zu wollen – gibt es auch die Ernährungsphilosophie (neben vielen anderen), dass, wenn es überhaupt Fleisch zum Essen gibt, nur selbst Erjagdtes auf den Tisch kommen sollte.
So gibt es Bilder, die zeigen solch junge Damen mit Hund und Waffen, da gibt es andere Bilder, die zeigen ähnlich junge Damen im Negligé, oder vereinnahmt durch politische Parteien auf Wahlplakaten. Und es bleibt zu hoffen, dass alle wissen, wofür sie sich hergeben, welche Wirkung sie erzielen, und welchen Einfluss es auf sie selbst hat.
Danke, lieber Dirk, für die “Schützenhilfe”, du hast es mal wieder auf den Punkt gebracht.