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Gesundheit, Jagd, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Verwaltung

Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 31. Oktober 2020 in Abstimmung mit dem Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald und der Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 1. November 2020 in Kraft und wird auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de öffentlich bekannt gemacht.
Nachdem ASP im Nachbarland Brandenburg an der Grenze zu Polen ausgebrochen ist, besteht neben dem hohen Risiko der Einschleppung über kontaminierte Lebens- oder Futtermittel, Kleidung oder Fahrzeuge durch den Personen- und Fahrzeugverkehr auch ein hohes Risiko der Einschleppung durch Bewegungen von Schwarzwild. In dieser Situation kommt der Früherkennung des Eintrags der ASP in die Wildschweinepopulation Mecklenburg-Vorpommerns eine erhebliche Bedeutung zu, da die schnellstmögliche Erkennung eine wesentliche Voraussetzung für wirksame und effektive Bekämpfungsmaßnahmen ist. Aufgrund der geringen Entfernung der Ausbrüche im Nachbarbundesland Brandenburg sind Maßnahmen zur verstärkten Bejagung der Wildschweine, zur verstärkten Fallwildsuche und zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in den an Brandenburg angrenzenden Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns erforderlich.
Wie der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Guntram Wagner erklärt, ist die intensive Bejagung der Wildschweinpopulation aufgrund des hohen Schwarzwildbestandes ein anerkanntes Mittel zur Verhinderung des Aufbaus von Infektketten innerhalb des Schwarzwildbestandes. „Die jetzige Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche und die Beprobung aller toten Wildschweine, aber auch aller erlegten Wildschweine, soll die frühzeitige Erkennung des Eintrags der ASP in unseren Landkreis sichern“, so Dr. Wagner. Nur bei rechtzeitiger Erkennung des Eintrags könne eine Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgreich sein.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine seuchenhafte Erkrankung der Schweine und Wildschweine, die bei diesen Tieren nach kurzer, schwerer Krankheit tödlich verläuft. Menschen sind für diese Krankheit nicht empfänglich, sie können nicht daran erkranken.
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