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Foto: DBK Neubrandenburg

Aufgrund der sich entspannenden Infektionslage und des Rückgangs der Zahl der COVID-19-Patienten lockert das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum ab dem 1. Juni sein Besuchsverbot. Jeder stationäre Patient kann eine Besuchsperson festlegen, die einmal täglich für eine Stunde zu Besuch kommen kann.

Es ist ambulanten Patienten ab Juni auch wieder erlaubt, eine Begleitperson mitzubringen. Sowohl Besucher als auch Begleitpersonen müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Dabei gelten keine Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen. „Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und unserer Mitarbeitenden“, heißt es seitens des Klinikums. Um diesen Nachweis zu erleichtern, betreibt ein externer Anbieter ab dem 1. Juni am Klinikum ein Testzentrum für kostenlose Schnelltests. Es ist am Eingang zum Haus C – gegenüber dem Parkdeck – zu erreichen und täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Ausnahmen von der Besuchsregelung, zum Beispiel bei der Sterbebegleitung, müssen mit dem ärztlichen Dienst der jeweiligen Station abgesprochen werden. Im Kreißsaal ist zur Geburt nach wie vor eine Begleitperson möglich. Alle Hygieneregeln – wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes – sind im Klinikum einzuhalten. Dazu gehört auch, dass pro Patientenzimmer nur ein Besucher zu einer
bestimmten Zeit erlaubt ist. Patienten, die nicht in Einzelzimmern untergebracht sind, sollten sich bezüglich der Besuchszeiten absprechen.