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Foto: Klinikum Neubrandenburg

Die seitens der Landesregierung und der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg forcierte Ausnahmeregelung zur Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) in Neubrandenburg wurde offiziell durch die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt.

Dazu Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt: „Diese Entscheidung trifft die Menschen in Neubrandenburg und der Region hart. Der Kampf für den Erhalt des Perinatalzentrums in der Vier-Tore-Stadt ist auch als ein Kampf für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu verstehen. Schließen und Abwickeln sind kurzfristige Lösungen. Eine Versorgung wiederaufzubauen, wird zukünftig viel mehr Kraft und Geld kosten. Daher bringe ich erneut mein absolutes Unverständnis zum Ausdruck und fordere die Entscheidungsträger abermals auf, für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum einzutreten und die geplante Schließung des Perinatalzentrums zu revidieren.“

Klinikum kämpft trotz Absage weiter

Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum ist am Dienstagabend durch das Sozialministerium darüber informiert worden, dass die Verbände der Krankenkassen den Ausnahmeantrag abgelehnt haben. “Wir sind darüber sehr enttäuscht, werden uns aber weiter dafür einsetzen, auch die kleinsten Frühchen an unserem Haus behandeln zu können. Für uns ist neben der Qualität Erreichbarkeit für die Familien ein ganz wichtiges Kriterium – gerade bei extremen
Frühgeborenen, die oft lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen”. heißt es in einer Presseerklärung.

Das Klinikum setzt auch auf die Aktivitäten seiner Mitarbeitervertretung, die heute um 15.30 Uhr wieder zur Mahnwache auf dem Neubrandenburger Marktplatz aufruft (Strelitzius berichtete), und auf die eingereichte Petition. Darin wird unter anderem die Streichung der Mindestmengen gefordert, stattdessen sollen angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung festgelegt werden. “Wir hoffen, dass damit das entsprechende Gesetz noch einmal auf den
Prüfstand kommt – nicht nur wegen der Frühgeborenen-Versorgung, sondern auch wegen anderer medizinischer Leistungen, die von Mindestmengen betroffen sind.”

Das Klinikum hat gegen die bereits zuvor vorliegenden Bescheide (Behandlungsverbote für die Behandlung Frühgeborener mit weniger als 1250 Gramm Geburtsgewicht und komplexe Eingriffe im Organsystem Ösophagus/Speiseröhrenkrebs) fristgerecht Klage eingereicht, auch
wenn dies keine aufschiebende Wirkung hat. Das Sozialministerium hat angekündigt, Vertreter des Klinikums und der Krankenkassen kurzfristig zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen und die weiteren Perspektiven für die medizinische Versorgung in der Region zu
besprechen.