Hier noch ein paar mahnende Worte zum Wochenende: Gerade in den Sommermonaten werden die Polizeibeamten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte besonders häufig wegen „Unzulässigen Lärms“ um Hilfe gebeten. Egal, ob gemeinsames Beisammensein auf dem Campingplatz, eine gemütliche Feier in der Garage, laute Musik aus der Nachbarwohnung, nächtliche Handwerkerarbeiten oder auch sehr laute Gespräche – die Nachbarn bzw. Unbeteiligte fühlen sich sehr oft von dem Lärm gestört und rufen die Polizei. Die Neubrandenburger Beamten hatten in den vergangenen zwei Monaten mehr als 100 Einsätze auf Grund der Beschwerden über unzulässigen Lärm.
In den meisten Fällen ist es ausreichend, dass die Beamten mit dem Lärmverursacher sprechen, ihm die Sachlage erläutern und belehren. Dann ist die Ruhe hergestellt und der Anrufer zufrieden. Nur in wenigen Fällen müssen die Beamten eine Verwarnung aussprechen und androhen, dass sie bei erneutem Erscheinen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen werden.
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