Schlagwörter

Ab dem morgigen Freitag ist der Zutritt zum Neustrelitzer Tiergarten nur genesenen und vollständig geimpften Personen erlaubt. Ein entsprechender Nachweis ist bereitzuhalten.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
– Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
– Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
– für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
– für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein
Aussagen aus dem Landratsamt der Seenplatte von gestern (Strelitzius berichtete), wonach unter anderem Tiergärten geschlossen bleiben müssten, betreffen nur deren Innenbereiche, wie heute präzisiert wurde. Die Regelung des Landkreises gilt bis zum 15.12.2021. Dann erfolgt eine Neubewertung der Situation.