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Auf Grundlage der 8. Corona-KiföVO ÄndVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem KiTa-Stufen-Hygieneplan gelten seit dem 25. November weitere strenge Hygienehinweise für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Allerdings wird der 25. November als Übergangstag gewertet.

In der Stufe 4 bzw. Schutzphase besteht die Testpflicht der Eltern als Voraussetzung zur Betreuung der Kinder, d.h. dass Kinder die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle nur besuchen können, wenn sich die Eltern zweimal die Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2 testen oder testen lassen (Testungen nicht erforderlich, wenn die Eltern als geimpft oder genesen gelten). Den Einrichtungen wird auch empfohlen, derzeit gegebenenfalls keine Eingewöhnung durchzuführen.

Das Gesundheitsamt kann den Besuch (lokal oder auf bestimmte Förderarten bezogen) untersagen, wenn das nach Einschätzung des Infektionsgeschehens und der altersspezifischen Risiken im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 –Erkrankung dringend erforderlich ist. Die Formulare zur Selbsterklärung der Eltern über ein negatives Testergebnis stehen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.