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Grafik: NDR

Auf Grundlage der am 23. November bekannt gegebenen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 25. November im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Schutzmaßnahmen, die für die Stufe 4 nach der risikogewichteten Einstufung vorgesehen sind. Ab der Stufe 4 oder auch als „Stufe Rot“bezeichnet treten zusätzlich zu den in Stufe „Orange“ geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.

Einschränkungen im Einzelhandel: In Teilen des Einzelhandels gilt die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.

Weihnachtsmärkte: Auf Weihnachtsmärkten gilt bei Stufe „rot“ die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Weitere Einschränkungen entsprechend der Corona-Ampel können der Homepage der Landesregierung entnommen werden unter: https://www.regierung-mv.de/corona/corona-aktuell/

Generell wird empfohlen, die Zahl der Menschen, mit denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.