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Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Vorpommern, Natur, Neustrelitz, Wasserstraßen

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus und der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund haben heute im Rathaus von Neustrelitz eine Vereinbarung zur Sanierung des Zierker Sees unterschrieben. Darin einigen sich Stadt und Land darauf, welche weiteren wissenschaftliche Grundlagen erbracht werden müssen, damit die bereits beschlossenen Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden können.
„Für uns ist die Sanierung des Zierker mit Blick auf die Verbesserung der Wasserqualität im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie von großer Bedeutung. Seit 1991 wird der See im Rahmen des Landesmonitorings und diverser Spezialstudien, die sowohl durch das Land als auch durch die Stadt Neustrelitz beauftragt wurden, regelmäßig und intensiv untersucht. Diese Untersuchungen betrafen sowohl den See selbst als auch die oberirdischen und unterirdischen Zuflüsse. Auf den Untersuchungsergebnissen basierend konnten seitdem zahlreiche und umfangreiche Maßnahmen im Einzugsgebiet durchgeführt werden, die die externe Nährstoffzufuhr deutlich senkten. Dennoch ist der See noch zu stark mit Nährstoffen insbesondere Phosphor belastet“, erklärte Backhaus.
„Nachdem die Stadt Neustrelitz viele Jahre lang bereits freiwillig Einzelmaßnahmen für den Zierker See vorangetrieben hat, wird die Sanierung des Sees mit der neuen Zielvereinbarung zwischen Stadt und Land verpflichtend. Das ist aus meiner Sicht eine neue Qualität der Zusammenarbeit, die ich sehr begrüße. Wir haben uns bereiterklärt, diesen Weg im Rahmen eines definierten Zeitrahmens gemeinsam mit dem Land zu gehen. Die Stadtvertretung Neustrelitz hat dafür breite Zustimmung signalisiert“, so Bürgermeister Andreas Grund.
Die Bestätigung der Zielvereinbarung und der Haushaltseinplanung 2021 durch die Stadtvertretung Neustrelitz steht auf der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 26. Oktober 2021 auf der Tagesordnung.
Der Zierker See ist Teil der Bundeswasserstraße „Obere Havel- Wasserstraße“ (Endpunkt). Alle Vorhaben der Seesanierung müssen somit im Benehmen mit dem Bund erfolgen. Das Land MV wird die ihm zugeschriebenen Maßnahmen umsetzen und die von der Stadt Neustrelitz umzusetzenden Teilprojekte des Paketes mit Hilfe europäischer Fördermittel finanziell unterstützen. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören u.a. Planung und Umsetzung der Maßnahmen einschließlich der notwendigen Kosten für das Projektmanagement, für externe Berater und für die anteiligen Personalkosten für sonstige Aufwendungen bei der Stadt.
