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Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig. Die Schulanmeldungen für alle Grundschulen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sind vom 4. Oktober und bis zum 22. Oktober im Bürgerbüro in der Stadtverwaltung am Standort in der Lindenstraße 63 vorgesehen.

Die Schulanmeldung erfolgt nach Wohngebieten:

4. Oktober bis 8. Oktober: Stadtgebiet West, Innenstadt, Katharinenviertel und Industrieviertel

11. Oktober bis 15. Oktober: Lindenberg, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel

18. Oktober bis 22. Oktober: Stadtgebiet Süd und Stadtgebiet Ost.

Der sprechzeitenfreie Mittwoch wird ausschließlich für Schulanmeldungen geöffnet.

Es wird darum gebeten, von diesem Angebot Gebrauch zu machen und den Mittwoch der entsprechenden Anmeldewoche zu nutzen. Das Bürgerbüro ist für die Schulanmeldungen mittwochs von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Terminvergabe unter den Telefonnummern: 0395 555 2591, 0395 555 2214 oder0395 555 2494 möglich.

Die Möglichkeit der Schulanmeldung an den regulären Sprechtagen der jeweiligen Anmeldewoche besteht ebenfalls. Die Optionen zur Terminvereinbarung an diesen Tagen sind der Homepage zu entnehmen.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Bei der Schulanmeldung sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.

Die vorzeitige Einschulung eines Kindes oder Rückstellung vom Schulbesuch für das Schuljahr 2022/2023 ist ebenfalls durch die Personensorgeberechtigten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen.

Es ist zu berücksichtigen, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur auf der Grundlage nachgewiesener medizinischer Indikationen erfolgen. Für Kinder, deren Einschulung 2021 um ein Jahr zurückgestellt wurde, ist die Anmeldung durch den/die Personensorgeberechtigte/n im Bürgerbüro zu aktualisieren.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn das Kind bereits an einer Privatschule angemeldet wurde oder noch angemeldet werden soll.