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Es hat schon wieder einen Beigeschmack, wenn man sich ausgerechnet beim Städte- und Gemeindetag MV eine Rechtsauskunft einholt, wo einer der Betroffenen Vorstandsmitglied ist. Deshalb habe ich mich an den Berliner Rechtsanwalt Andreas Thal gewandt. Ist die Wahlwerbung von Landrat Heiko Kärger (CDU) zu Gunsten des Neustrelitzer Bürgermeisters Andreas Grund (Strelitzius berichtete) tatsächlich “unproblematisch”?

„Sicherlich dürfen auch Amtsträger persönliche Meinungsäußerungen tätigen. In zeitlicher Nähe zu einer Wahl gilt jedoch das Gebot äußerster Neutralität und Zurückhaltung. Insofern kann ich die heute im Nordkurier zu lesende Einschätzung eines Mitarbeiters des Städte- und Gemeindetages MV, dass die Wahlwerbung des Landrats unproblematisch sei, nicht teilen”, schreibt mir der Jurist.

Entscheidend sei, dass für die Wahlempfehlung nicht die Autorität des Amtes in Anspruch genommen wird. Und das sei keineswegs nur dann der Fall, wenn hierfür Amtsressourcen – in dem Zeitungsartikel wird beispielhaft die Homepage des Landkreises oder der Kreisanzeiger genannt – verwendet werden. Die Rechtsprechung habe hierzu eine Vielzahl von Fallgruppen gebildet, führt der Anwalt an. So erkannte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus 2014 in Bezug auf einen Bundesminister:

„Ein spezifischer Rückgriff auf die mit seinem Regierungsamt verbundene Autorität liegt regelmäßig vor, wenn ein Bundesminister bei einer Äußerung ausdrücklich auf sein Ministeramt Bezug nimmt.“ (Urteil vom 16.12.2014 – 2 BvE 2/14, Rn. 57).

Die Rechtsprechung schaue immer auf den konkreten Einzelfall. Wie hier ein mit der Sache befasstes Gericht entscheiden würde, könne natürlich nicht vorhergesagt werden. Andreas Thal zusammenfassend: “Aber bei einer nur aus elf Worten bestehenden, schlagwortartigen, in großen, farbigen Lettern abgefassten Wahlwerbung, in der blickfangmäßig Parteizugehörigkeit, amtliche Funktion und Name der weithin bekannten Verwaltungsspitze des Landkreises vorangestellt werden, keine Bezugnahme auf das Amt zu sehen – das ist nur sehr schwer nachzuvollziehen.“