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Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beträgt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz 179,0. Ab Montag, 19. April, ist der Schulbesuch untersagt und es erfolgt wieder Distanzunterricht. Ausnahmen hiervon sind:

  • die Notfallbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Eine Notfallbetreuung ist in den Schulen anzumelden.
  • die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
  • die Abschlussjahrgänge unter Aufhebung der Präsenzpflicht  die Jahrgangsstufe 11 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abend- und Fachgymnasien als Ermessensentscheidung der jeweiligen Schule
  • in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.

Die genannten Regelungen entsprechen der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung. Hiernach regelt der Mittwoch der Vorwoche den Schulbetrieb für die folgende Kalenderwoche. Für die Woche ab dem 26. April entscheiden sich die schulischen Regelungen mit der 7-Tages-Inzidenz am Mittwoch, 21. April.

Impfungen

Wie bereits mitgeteilt, wurden die restlichen AstraZeneca-Impfdosen, über die der Landkreis verfügte, ohne Termine an über 60jährige Personen in den zwei Impfzentren verimpft. Aufgrund der hohen Nachfrage haben die AstraZeneca-Impfdosen bis heute ausgereicht. Ab dem morgigen Freitag, 16. April, wird dringend darum gebeten, dass die Impfzentren nur mit Terminvereinbarung aufgesucht werden. Über weitere Impfaktionen informiert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.