Schlagwörter

Das ehemalige Herzogtum Mecklenburg-Strelitz würde am morgigen Montag, den 8. März 2021, seinen 320. Geburtstag feiern. Die Geburtsurkunde des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz stellt der Hamburger Erbvergleich dar – ein Schriftstück, welches sich im Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz im Museum befindet. Darauf macht Quartierchefin Dorothea Klein-Onnen aufmerksam.
Was das Schriftstück auf den ersten Blick nicht verrät: Es existiert nur aufgrund vorangegangener, ungeklärter Rechtsverhältnisse nach dem Tod des letzten Herzogs von Mecklenburg-Güstrow im Jahr 1695. Adolf Friedrich II. wurde vom Güstrower Herzog als Nachfolger auf den Thron ernannt. Aber auch der Schweriner Herzog Friedrich Wilhelm erhob Anspruch auf die Thronfolge. Die darauffolgenden Streitigkeiten der potenziellen Erben sollten sechs Jahre andauern und hätten zu einem Erbfolgekrieg führen können.
Jedoch nahm sich eine vom Deutschen Kaiser eingesetzte Kommission der Vermittlung zwischen Adolf Friedrich II. und Friedrich Wilhelm an. Die zähen Verhandlungen mündeten am 8. März 1701 letztlich in einem Kompromiss: dem Hamburger Vergleich. Mit dem Hamburger Vergleich erfolgte die große Landesteilung Mecklenburgs in die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Festgelegt wurden auch Vereinbarungen, die unter anderem künftige Erbfolgestreitigkeiten vermeiden sollten. Allerdings erzeugte der Erbvergleich auch ein Spannungsverhältnis, das die weiteren Geschicke der beiden Herzogtümer begleiten sollte.
Im Jahr 1934 wurden Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin auf Veranlassung des nationalsozialistischen Regimes wieder zusammengeführt.

Anzeige