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Die Stadt Neustrelitz weist im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darauf hin, dass in der Strelitzer Straße sowie auf dem gesamten Marktplatz und weiteren Straßen der Residenzstadt eine Mund- und Nasen-Schutz-Pflicht besteht. Diese gilt gemäß der 30. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte täglich von 7 bis 21 Uhr.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Allgemeinverfügung des Landkreises zu beachten. Das Dokument kann auf der Internetseite des Landkreises gelesen werden: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/