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Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistik, Verwaltung

Wegen der hohen 7-Tage-Inzidenz von heute 172,8 hat sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezwungen gesehen, eine weitere Allgemeinverfügung gemäß der Corona-Landesverordnung zu erlassen. Damit verbunden sind weitere Kontakteinschränkungen. Danach müssen private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eine weitere Person beschränkt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Weihnachtsfest vom 24. bis zum 26. Dezember 2020. Diese Verordnung tritt für den Landkreis ab morgen in Kraft. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht.
Die Lage im Landkreis hat sich im Vergleich zu gestern (Inzidenz 155,8) weiter zugespitzt. Die Zahl der Neuinfektionen liegt mit 88 einmal mehr sehr hoch. Im Vordergrund stehe weiterhin der Nachweis von Neuerkrankungen bei Kontaktpersonen zu bereits gesicherten Fällen, heißt es seitens der Kreisverwaltung. Das Grundmuster: die Ansteckung innerhalb der Familie.
Darf meine Familie (2 Erwachsene 2 Kinder unter 14) zu den Großeltern fahren?
Corona-Hotline im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Telefon: 0395 57087 7777