Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Kreistag im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 750.000 Euro zusätzlich für das ÖPNV-Angebot im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bereitgestellt. „Die Corona-Pandemie hat ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten in der Schülerbeförderung geworfen. Hier gilt es, auch über die Pandemie hinaus die Kapazitäten auf besonders nachgefragten Strecken zu erhöhen, um Sicherheit und Komfort in der Schülerbeförderung zu erhöhen. Dies ist aber nicht zum Nulltarif zu haben. Um dauerhaft mehr Busse in den Spitzenzeiten der Schülerbeförderung einzusetzen, benötigen die Verkehrsbetriebe auch einen erhöhten Zuschuss“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Tilo Lorenz in einer Pressemitteilung. Auf die Probleme in der Schülerbeförderung hatte der Kreiselternrat aufmerksam gemacht, akribisch Beleginformationen gesammelt und an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung herangetragen (Strelitzius berichtete).
Aber nicht nur bei der Schülerbeförderung sei Handlungsbedarf. Ziel seiner Fraktion, so Lorenz, sei es, den ÖPNV insgesamt attraktiver und qualitativ hochwertiger aufzustellen, um eine wirkliche Alternative zum Individualverkehr anzubieten. Seit 1. Dezember 2020 liege der Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2021 – 2026 zur öffentlichen Beteiligung aus. Bereits jetzt zeige sich deutlich, dass ein nutzerfreundliches, modernes und zukunftsorientiertes ÖPNV-Angebot im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Bereitstellung zusätzlicher Mittel von rund vier Millionen Euro jährlich erfordern könnte. Mit der jetzt beschlossenen Zuschusserhöhung will die CDU-Fraktion sicherstellen, dass erste Maßnahmen zur Umsetzung des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans bereits im kommenden Jahr eingeleitet werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der MVVG, Dr. Stephan Bunge, ergänzt: „Eine der wichtigsten Aufgaben im ÖPNV ist nach wie vor die Vereinheitlichung der Tarifsysteme. Das ist zunächst für die Kundinnen und Kunden wesentlich, da so Transparenz geschaffen und Vergleichbarkeit von Leistungen und Preisen ermöglicht wird. Andererseits ist ein einheitliches Tarifsystem Grundvoraussetzung für die engere Verzahnung von MVVG und NVB. Nur so lassen sich ineffiziente Doppelverkehre abbauen und sinnvolle Einsparungen realisieren, die dann an anderer Stelle gewinnbringend beispielsweise bei der Erhöhung der Taktung eingesetzt werden können.“
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