Schlagwörter
Bildung, Gesundheit, Handel, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist auf die Amtliche Bekanntmachung vom 18.3.2020 unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/ hin. In der Allgemeinverfügung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind Festlegungen zu folgenden Themen anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung geregelt:
- Regelung über die Aufhebung der Sonntagsverkaufsverbote
- Besuchsregelungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie von Einrichtungen und Unterkünften für vergleichbar schutzbedürftige Menschen (insbesondere Menschen mit Behinderungen),
- Regelung zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebieten,
- Regelung über das Verbot des Betretens von Gemeinschafts-einrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
- Regelung zur Schließung von Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildungs-Träger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für den Publikumsverkehr
Die Aufhebung der Sonntagsverkaufsverbote aus dringendem öffentlichen Interesse im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gilt für folgende Bereiche des Einzelhandels: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Blumenläden.