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Herzog Borwin zu Mecklenburg hat sich angesichts der Nachricht von der großzügigen Spende des Neustrelitzer Bäckermeisters Klaus-Dieter Lange und seiner Ehefrau für die Digitalisierung des früheren Residenzschlosses (Strelitzius berichtete) „überwältigt“ geäußert. In einem Gruß an Strelitzius bittet mich Herzog Borwin darum, im Namen der ganzen Großherzoglichen Familie dem Sponsor zu danken. Was ich gern tue.
„Ich bin immer wieder beeindruckt, welche innige Verbindung Menschen in Neustrelitz noch mit ihrem Schloss haben, obwohl die meisten es nie gesehen haben“, schreibt der Chef des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg-Strelitz. „Für mich hat das Vorbildcharakter.“
Der Beitrag irritiert mich. Da der Adel faktisch seit 1918 abgeschafft ist, gibt es weder Herzog noch Herzogliches Haus. Wenn die Familie das unter sich so beibehalten will, ist es ihre Sache. Aber es gibt für mich keinen Anlass, solche patriarchalischen Strukturen zu bewundern.
Viel wichtiger aber ist klarzustellen, dass es sich beim Schloss auch seit 1918 nicht mehr um Herzogliches Eigentum handelte. Was hat daher dieser Herr, der das Schloss auch nicht mehr persönlich kennt, eigentlich da zu begrüßen, was Neustrelitzer wollen oder nicht?
Man kann nur hoffen, dass er nicht seinen hohenzollernschen Verwandten nachschlägt und eines Tages Rückübertragungsansprüche geltend macht. Dann möchte ich mal die Spender sehen, wenn es nicht mehr öffentliches Eigentum ist.
Bisher gibt es dazu keinen Anlass, und die Familie Mecklenburg ist sicher genauso freundlich wie viele andere in diesem Land.
Eine Erwähnung hier fände ich aber erst dann gerechtfertigt, wenn sie auch wie die Bäckerfamilie Lange gespendet hätte und nicht so wie hier, wo es klingt, als wenn es darauf ankommt, was sie für „ihr“ Schloss begrüßen oder nicht. Darauf darf es in unserer Demokratie einfach nicht mehr ankommen.
Hallo Herr Benzin, Ihr Kommentar wiederum irritiert mich. Unsere Demokratie wird von ganz anderen Kräften bedroht. Der Herzog ist deutscher Staatsbürger und hat das verfassungsmäßige Recht, seine Meinung frei zu äußern, zu begrüßen oder zu verurteilen, was er möchte – gerade auch dann, wenn es um eine Sache geht, die mit seiner eigenen Familiengeschichte zusammenhängt. Ihm das Recht abszusprechen, sich (z.B. dazu) zu äußern, ist gegen die die deutsche Rechtsordnung gerichtet. Ob und inwiefern Medien diese Meinungsäußerung aufgreifen, kann zwar im selben Zuge der Meinungsäußerung kritisiert werden, aber es steht niemandem an, Medien vorzuschreiben, welche Meldungen sie für würdig befinden veröffentlicht zu werden..
Übrigens ist der Adel 1918 nicht abgeschafft worden, sondern seine Vorrechte und alles, was daran hängt. Adelige Namensbestandteile sind in Deutschland Teil der Familiennamen geworden. Ich habe mir für diese Antwort auch noch fachliche Hilfe vom Adelsexperten Dr. Rajko Lippert geholt, Vorsitzender des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz. Das Schloss Neustrelitz war nie Eigentum der Familie, sondern immer des Staates, dessen Regierung die Familie bis 1918 vorstand. Mehr als jede andere ist die herzogliche Familie also mit dem Areal verbunden. Ansprüche sind durch Verträge zwischen dem 1919 gegründeten Freistaat Mecklenburg-Strelitz und der Familie seit mehr als 100 Jahren erledigt und auch zu keiner Zeit gestellt worden.