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Für Personen mit positivem Selbst- oder Schnelltest sowie mit positivem PCR-Test und für enge Kontaktpersonen gilt eine Absonderungspflicht für die Dauer von 10 Kalendertagen. Die Regelungen hierzu sind auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter „Corona“ abrufbar. Es besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Isolation bzw. Quarantäne, wenn bei infizierten Personen und Kontaktpersonen 48 Stunden zuvor keine Symptome vorliegen. Personen mit positivem PCR-Nachweis können sich frühestens am 7. Tag der Isolation und Schülerinnen sowie Schüler am 7. Tag freitesten. Kontaktpersonen können sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne und Schülerinnen sowie Schüler am 5. Tag freitesten.
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