Schlagwörter

In der Auseinandersetzung um die Zukunft der kommunalen Badesstellen der Stadt Neustrelitz (Strelitzius berichtete) hat Stadtpräsident Ernst-August von der Wense jetzt namens der Stadtvertretung Klage beim Verwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Das erfuhr Strelitzius auf Nachfrage. Von der Wense hatte das als letzten Schritt angekündigt, nachdem Bürgermeister Andreas Grund zwei Mal gegen Beschlüsse der Abgeordneten in Widerspruch gegangen war, die die Badestellen erhalten wollen. Zuletzt hatten sich Fraktionsvorsitzende und Präsidium der Stadtvertretung über den Klageweg verständigt. Ein erneutes Gespräch mit Grund wurde als nicht mehr zielführend angesehen.
Grund hatte zwischenzeitlich den Stadtvertretern sogar die Zuständigkeit abgesprochen und die Angelegenheit als alleinige Verwaltungsache deklariert, eine Auffassung, die von der angerufenen Kommunalaufsicht nicht geteilt wurde. Die Stadtvertretung sei sehr wohl berechtigt, sich das Thema von öffentlichem Interesse auf den Tisch zu holen und dazu zu beschließen. Zugleich wurde von der Kommunalaufsicht darauf verwiesen, dass der Streit nur in einer rechtlichen Auseinandersetzung entschieden werden könne, die nun vor den Schranken des Verwaltungsgerichtes geführt wird.
“Wir wollen keinen Krieg, sondern eine sachliche Klärung”, betonte der Stadtpräsident. “Wir wollen erreichen, dass die Beanstandungen des Bürgermeisters aufgehoben werden und brauchen ein Urteil, weil der Einspruch sonst aufschiebende Wirkung hat und wir nicht weiterkommen.” Im September hatte es vom Innenministerium in Schwerin in Sachen Verkehrsicherungspflicht an kommunalen Badestellen, die vom Neustrelitzer Bürgermeister stereotyp bemüht wird, ein Rundschreiben gegeben. “Das Positionspapier der Landesregierung lässt uns aber zu keinem anderen Ergebnis kommen”, untermauerte Ernst-August von der Wense den ausführlich begründeten Beschluss der Stadtvertreter.