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Die Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vom gestrigen Tag.

Nach der Einschätzung des Gesundheitsamts des Landkreises droht in der Mecklenburgischen Seenplatte eine Überlastung des Gesundheitssystems. Es wird festgestellt, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an sieben aufeinander folgenden Tagen der Stufe 4 der risikogewichteten Einstufung zugeordnet wurde. Infolge der Feststellung ist gem. § 1g Abs. 4 S. 1 Corona-LVO M-V unmittelbar durch die Corona-LVO M-V Folgendes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersagt:

  • der Zutritt für Publikumsverkehr zu Einrichtungen und Angeboten nach § 2 Abs. 5, 7, 8, 10 bis 16, 20 bis 21, 23 bis 24, 26 bis 27 und 30, darunter Kinos, Theater, Konzerthäuser, Ausstellungen und Museeen,
  • die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauenden nach § 2 Abs. 22,
  • private Zusammenkünfte als geschlossene Gesellschaft nach § 3 Absatz 4,
  • Veranstaltungen nach § 6 Abs. 7a, 9 bis 9b.

Die Untersagungen gelten ab dem heutigen Tag und zunächst bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021. Im Anhang die Corona-Landesverordnung, auf die sich der Landkreis bezieht.