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Foto: Veranstaltungszentrum Neubrandenburg

Ab heute ist der Weberglockenmarkt in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg geöffnet. In der Turmstraße die Händler und auf dem Markt die Schausteller freuen sich auf die Besucherinnen und Besucher, nachdem das Event im vergangenen Jahr coronabedingt abgesagt werden musste. Die Veranstaltungszentrum GmbH Neubrandenburg (VZN) hat bei der Organisation des Weberglockenmarktes die derzeit gültige Corona-Landesverordnung beachtet. Demnach gelten auf dem Weberglockenmarkt die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Entsprechende Vorkehrungen wurden dafür getroffen. Außerdem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Sofern die neue Landesverordnung und somit die 2G oder 2G+ Regel in Kraft tritt, haben nur Genesene und Geimpfte bzw. Genesene und Geimpfte plus Test die Möglichkeit, die Leistungen des Weberglockenmarktes in Anspruch zu nehmen. Auch darauf sind die Organisatoren vorbereitet. Es wird in der Tourist-Information, in der Turmstraße, am Ostende der Turmstraße und auf dem Markt die Möglichkeit geben, die entsprechenden Nachweise vorzuweisen, um dann mit einem sogenannten Eintrittsband sämtliche Leistungen des Weihnachtsmarktes auf dem Markt und in der Turmstraße nutzen zu können.

Ausnahmen gelten für Gäste unter 18 Jahren. Bei Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Ferien kein Test erforderlich, weil sie regelmäßig für die Schule getestet werden. Da bei älteren Jugendlichen nicht immer klar ersichtlich ist, ob sie Schüler oder Azubis bzw. Studenten sind, müssen sie auf Verlangen einen Schulnachweis (Schülerfahrkarte, Schülerausweis, Schulbescheinigung) vorlegen. Kinder unter 7 Jahren benötigen keine Nachweise.