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Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung mit Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten befasst. „Wir haben bereits in der vergangenen Woche im Kabinett Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen beschlossen. Wir ziehen die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen hier im Land vor. Und wir haben eigene Landeshilfen für Unternehmen zwischen 10 und 49 Beschäftigten gestartet. Damit erreichen wir einen Großteil der Wirtschaft des Landes. Beide Programme werden hervorragend angenommen. Es sind bis zum gestrigen Abend rund 20.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt worden. Heute haben wir Hilfen insbesondere für mittlere Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten beschlossen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
„Mit der Erweiterung des Angebotes für Unternehmen setzen wir weiter auf direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Das Antragsaufkommen für das Soforthilfeprogramm ist weiter enorm hoch. Alle Maßnahmen sind ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern – vom Solo-Selbstständigen, über Kleinstunternehmen bis hin zu klein- und mittelständischen Unternehmen.“ Ausgezahlt wurden vom Landesförderinstitut bislang rund 10,5 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular rund 120.000 Mal heruntergeladen.
Die Landesregierung ergänzte den MV-Schutzfonds (Strelitzius berichtete) nun um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten.
- Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 01. Aprilbeim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit.
- Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.