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Bloß gut, dass es noch die richtige Post gibt. Nicht den Postschalter im Wesenberger Elektroladen, sondern die ursprüngliche, wie sie sich in der Strelitzer Straße unserer Residenzstadt am Husarenmarkt wie durch ein Wunder erhalten hat. Und mit ihr eine Wächterin, die mich jetzt dankenswerterweise über ein schwerwiegendes Vergehen meinerseits unterrichtet hat. Ich wäre sonst vermutlich nicht dumm gestorben, aber hätte irgendwann aus meinem Briefkasten eine Sendung gezogen, die ich eben auf den Weg gebracht glaubte.

Zum Glück zeigte sich der weibliche Argus von der kulanten Seite, und ich will es auch ganz gewiss nicht wieder tun, nachdem es nun gerade noch mal gut gegangen ist. Zumal ich zu meiner Verteidigung anführen muss, dass ich ja nie darauf hingewiesen wurde. Vielleicht hat es sich bis Wesenberg noch nicht herumgesprochen, und der gelbe Kasten an der Straßenecke redet ja nicht mit mir. Ich bekenne also, mich vermutlich schon seit geraumer Zeit einer Zonenüberschreitung schuldig zu machen.

PostzonenIch habe nämlich nun gelernt, dass bei allen Briefsendungen die Aufschriftseite in definierte Zonen aufgeteilt ist. Und zwar in „fest definierte“, wie ich einem von der Postgewaltigen mitgegebenen Merkblatt entnehmen konnte, bevor sie meinen Brief ausnahmsweise in einen Korb für ewiggestrige Absender warf, der wohl nur noch vorübergehend vorgehalten wird. Es gibt nämlich eine Absenderzone, eine Frankierzone, eine Lesezone und eine Codierzone. Und mein Absender befand sich in Teilen der Lesezone, sprich, wie seit Jahr und Tag unten links, und nicht wie festgelegt oben links.

Was meinen Verstoß verschlimmerte war, dass ich auch noch in den vorgeschriebenen Randabstand von 15 Millimetern eingedrungen bin. Der gilt zwar nicht für die Absenderzone, aber die ist ja oben links und reicht übrigens bis zur Frankierzone, für die 74 mal 40 Millimeter vorgesehen sind. Vermutlich habe ich auch noch die 150 mal 15 Millimeter große Codierzone im unteren Bereich verletzt, zum Glück wurde nicht vor Ort vermessen. Ganz früher haben wir ja den Absender auf die Rückseite geschrieben, also, das geht ja nun gar nicht. Es sei ansonsten nur schwer zu erkennen, „welche der zustellfähigen Anschriften bei der jeweiligen Beförderung gelten soll“. Ach so!

Es scheint, dass sich der Handel noch nicht auf die Post eingestellt hat, sonst würden unsere Kuverts vielleicht schon eingeteilt sein. Einstweilen behelfe ich mir mit Lineal, Winkelmesser und Bleistift. Einer Forderung allerdings stelle ich mich erst einmal nicht, bei aller Ergebenheit. Weil ich die Auflage schlichtweg nicht begreife. Die Zonen sind „mit Ausnahme der Absenderzone weiß oder einfarbig in Pastelltönen zu gestalten“. Hä??? Das Merkblatt scheint übrigens eine Auskopplung aus einem mehr als 40-seitigen Handbuch „Die Schritte zum Versand“ zu sein. Vielleicht sollte ich mir das komplette Nachschlagewerk besorgen.