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Angesichts der finanziell angespannten Lage im Haushalt der Kommune haben sich die Wesenberger Stadtvertreter dazu durchgerungen, mit dem Etat 2016 die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer anzuheben. In allen drei Fällen lagen die bisherigen Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt, wie mir Bürgermeister Helmut Hamp erläuterte. „Die Gewerbesteuer ist sogar seit 1991 nicht angefasst worden.“

An den Amtskämmerer erging der Auftrag, im Etat 2016 Hebesätze vorzusehen, die dem Durchschnitt der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.