Am Hölkowschen Berg ist noch Platz für weitere Eigenheime.
Die Wesenberger Stadtvertreter haben auf ihrer jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstagabend den Weg bereitet zum Verkauf der verbliebenen Grundstücke im Wohngebiet am Hölkowschen Berg. Die wichtigste gebilligte Beschlussvorlage war der Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Satzung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 3/91. Der geänderte Entwurf soll während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich ausgelegt werden. Auch werden Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen des B-Plans „Hölkowscher Berg“ werden in einem gesonderten Verfahren bewertet. In den kommenden Monate wird sich die Stadt mit der Ermittlung des Quadratmeterpreises der Baugrundstücke beschäftigen.
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich einen Antrag der SPD-Fraktion zur Sicherung einer rechtssicheren Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Ziel ist es, kurzfristig auf die aktuelle rechtliche Situation zu reagieren und ein deutliches Signal an die Landespolitik zu senden. Der Antrag wurde kurzfristig mit einer Dringlichkeitserklärung eingebracht. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das die bisherige Bäderregelung als nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar bewertet hat (Strelitzius berichtete).
Der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund hat Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz mit dem Titel „Haushaltsbegleitende Maßnahmen ab 2026“ eingelegt. Die Vorlage war von der CDU/FDP-Fraktion bei der Sitzung der Stadtvertretung am 5. Februar unter Verweis auf eine „dramatische Haushaltslage“ und „keinen erkennbaren Sparkurs“ eingebracht und mit Unterstützung der CDU/FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion mehrheitlich verabschiedet worden. (Strelitzius berichtete).
Haus mit viel drin: Das Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz
In der Sitzung der Stadtvertretung am 5. Februar wurde mehrheitlich einer Beschlussvorlage der CDU/FDP-Fraktion zugestimmt, die aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Kürzung des städtischen Zuschusses für das Kulturquartier auf das Niveau von 2016 vorsieht. Konkret bedeutet dies eine Reduzierung um 160.000 € auf insgesamt 920.000 €, so die Geschäftsführung des Hauses in einem Statement vom heutigen Tag.
„Die Geschäftsführung des Kulturquartiers verkennt weder die dramatische Haushaltslage der Kommune noch die Tatsache, dass das Kulturquartier zu den freiwilligen Aufgaben gehört und kein Menschenleben von der Existenz dieser Einrichtung abhängt. Sie bedauert dennoch die Entscheidung der Stadtvertretung zutiefst und nimmt diese zum Anlass, alle bisher ergriffenen Sparmaßnahmen konsequent fortzuführen. Dabei werden weitere Einsparpotenziale unermüdlich und entschlossen auf den Prüfstand gestellt, um die erfolgreiche Entwicklung des Kulturquartiers trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen zu gewährleisten.“
Vertragliche Grundlagen und Eigenleistung
Der Betrauungsakt und der Gesellschaftsvertrag zwischen der Stadt und dem Kulturquartier regelt die Erbringung gemeinnütziger, identitätsstiftender Bildungs- und Kulturdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Region sowie Touristen. Der dafür vereinbarte Zuschuss deckt die notwendigen Miet-, Betriebs- und Personalkosten. Seit 2016 stieg dieser Zuschuss lediglich im Bereich der Personalkosten, entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Lohnsteigerungen, wird in der Erklärung hervorgehoben.
„Im Bereich der Gebäude-, Betriebs- und IT-Kosten gab es jedoch inflationsbedingt ebenfalls erhebliche Kostensteigerungen. Diese hat das Kulturquartier durch konsequente Sparmaßnahmen und die erfolgreiche Steigerung eigener Einnahmen im Café, Shop und durch Vermietungen selbst kompensiert.
Großartige Entwicklung
Dass eine primär gemeinnützige Bildungs- und Kultureinrichtung mit öffentlicher Bibliothek, stadthistorischen Archivbeständen, einem stadtgeschichtlichen Museum, regionalspezifischen Sonderausstellungen sowie einer starken, außerschulischen Bildungs-, Stadtgeschichts- und Kulturförderung diese Lasten eigenständig trägt, war und ist eine große Herausforderung und nur möglich, weil sich das Kulturquartier und die Besucherzahlen so großartig entwickelt haben“, heißt es in der Mitteilung.
Die Mitglieder der Stadtvertretung seien durch die Geschäftsführung des Kulturquartiers auf mögliche Konsequenzen der Beschlussvorlage hingewiesen worden. Die Stadtvertreter hätten in der Sitzung am 5. Februar zusätzlich betont, dass kein Bereich des Hauses geschlossen werden soll. Das mache Mut und solle auch nicht geschehen. Das engagierte Team des Kulturquartiers arbeite trotz der spürbaren Verunsicherung infolge des Beschlusses der Stadtvertretung auch weiterhin täglich für das gesellschaftlich relevante „Haus mit viel drin“.
Die Neustrelitzer CDU/FDP-Fraktion hat Bürgermeister Andreas Grund nachdrücklich aufgefordert, die von ihr ins Neustrelitzer Stadtparlament eingebrachten und von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossenen begleitenden Maßnahmen zur Haushaltsplanung (Strelitzius berichtete) ab 2026 bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten. „Uns ist bekannt, dass der Bürgermeister den Beschluss kritisch bewertet und ggf. rechtliche Schritte gegen den Beschluss prüft“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion. „Unabhängig davon erwarten wir, dass der demokratische Mehrheitsbeschluss respektiert und umgesetzt wird. Ein Widerspruch oder eine Verzögerung würde die Haushaltsaufstellung 2026 unnötig hinauszögern und die Stadt weiter in Unsicherheit halten.“
Neustrelitz brauche jetzt einen klaren, steuerbaren Haushaltsentwurf, damit die Stadtverwaltung wieder vollumfänglich handlungsfähig wird. Dafür habe die Stadtvertretung den politischen Rahmen gesetzt. Nun liege es am Bürgermeister, diesen Auftrag umzusetzen.
Besonders kritisch sehen PULS|LINKE|GRÜNE den Beschluss zur Haushaltskonsolidierung hinsichtlich des Kulturquartiers Mecklenburg-Strelitz. Er sieht eine Deckelung des jährlichen städtischen Zuschusses (920.000 €) vor.
Die Fraktion PULS|LINKE|GRÜNE in der Neustrelitzer Stadtvertretung lehnt den mehrheitlichen Beschluss des Stadtparlamentes zur Haushaltskonsolidierung (Strelitzius berichtete) weiterhin entschieden ab. Der auf Antrag der CDU/FDP gefasste Beschluss sei „in weiten Teilen zu starr, rechtlich problematisch und gefährde zentrale Bildungsstrukturen und bauliche Infrastruktur unserer Stadt“.
Die Neustrelitzer Rücklagen sind weitgehend aufgebraucht.Foto: Steve Bey
Die Stadtvertretung Neustrelitz ist auf ihrer gestrigen Sitzung mit 15:11 Stimmen einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion zu haushaltsbegleitenden Maßnahmen ab 2026 gefolgt (siehe Anlage). Beschlossen wurden Schritte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu gewährleisten: personalwirtschaftliche Konsolidierung durch Prozessoptimierung in der Stadtverwaltung, Haushaltsentwurf mit festem Eigenanteil für investive Maßnahmen von maximal 2,5 Millionen Euro pro Jahr, Begrenzung aller nicht-verpflichtenden Ausgaben auf das Niveau 2024, Deckelung des städtischen Zuschusses für das Kulturquartier ab 2027 ab 2027 auf maximal 920.000 € sowie verpflichtende Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenbetrachtungen bei Investitionen für alle investiven Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 250.000 €.
Die Stadt Wesenberg will Bademöglichkeiten für Hund und Mensch an der Woblitz (Ortsausgang Richtung Neustrelitz) und am Weißen See (linksseitig des Strandbades am Bahndamm nach ca. 100 m) ausweisen. Eine entsprechende Beschlussvorlage behandeln die Stadtvertreter auf ihrer nächsten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 25. September, ab 19 Uhr, im Rathaus.
Beginn der Baumaßnahmen in Fürstensee. Foto: Dr. Thomas Fiß
Vor einigen Jahren wurden aus Sicherheitsbedenken die Badestege u.a. am Kluger See in Klein Trebbow bzw. Fürstenseer See in Fürstensee abgebaut – sehr zum Missfallen der Einwohnerinnen und Einwohner. Der Abbau führte zu intensiven (politischen) Diskussionen, so dass im Rahmen der Lösungsfindung bis zum Ersatzneubau provisorische Badeplattformen errichtet wurden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Eigentümer von 273 Gebäuden und 97 Liegenschaften prüft die Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen und setzt diese sukzessive um. Aktuell wurde etwa im Rahmen der Investitionsmaßnahme „Schulbauerweiterung an der KGS Friedland“ die Installation einer PV-Anlage beauftragt, teilt mir Kreissprecher Nils Carl Henke mit.
Der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte war am 5. Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich einem durch die CDU-Fraktion eingebrachte Antrag gefolgt. Mit dem Beschluss wurde der Landrat auch beauftragt „Möglichkeiten eigener Energieerzeugung und –speicherung, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu prüfen. Mein Leser Dr. Reinhard Wilhelm hatte dieser Tage bei mir angefragt, wie es denn mit der Umsetzung stehe.
Die Verwaltung hat laut Henke seitdem fortlaufend im zuständigen Wirtschaftsausschuss wie auch in den Sitzungen des Kreistages zu den möglichen und ergriffenen Maßnahmen berichtet. Im Anhang dazu die Präsentation aus dem Wirtschaftsausschuss am 23. Mai diesen Jahres.