Schlagwörter
Bäderregelung, Beschluss, Kreistag, Mecklenburgische Seenplatte, SPD

Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich einen Antrag der SPD-Fraktion zur Sicherung einer rechtssicheren Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Ziel ist es, kurzfristig auf die aktuelle rechtliche Situation zu reagieren und ein deutliches Signal an die Landespolitik zu senden. Der Antrag wurde kurzfristig mit einer Dringlichkeitserklärung eingebracht. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das die bisherige Bäderregelung als nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar bewertet hat (Strelitzius berichtete).
Insbesondere wurde beanstandet, dass Umfang und räumliche Anwendung der Sonntagsöffnungen zu weit gefasst seien. Sollte keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden, droht eine rechtliche Unsicherheit für touristisch geprägte Regionen. Die SPD-Fraktion sieht hierin akuten Handlungsbedarf – auch mit Blick auf die bevorstehende Tourismussaison. Der Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und sichert zahlreiche Arbeitsplätze in Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbereichen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Matthias Radtke, betonte in der Sitzung: „Wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht selbst ändern, aber ein klares Signal nach Schwerin senden. Es geht darum, Wettbewerbsnachteile für unsere Region zu vermeiden und Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte zu schaffen. Viele Gäste erwarten auch am
Wochenende verlässliche Einkaufsangebote – das ist heute Teil einer funktionierenden touristischen Infrastruktur.“
Der nun beschlossene Antrag beauftragt den Landrat, sich gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie weiteren relevanten Gremien für eine schnelle und rechtssichere Neuregelung einzusetzen.