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Brand, Drosedow, Landkreis, Landwirtschaft, Mecklenburgische Kleinseenplatte

Erst schwelte es, dann brannte es lichterloh. Eben meldet mir meine in die Spur gebetene Korrespondentin “Feuer aus” nach Anrufen mehrerer sehr besorgter Anwohner heute. Die Wesenberger Feuerwehr war sogar schon mitten in der Nacht ausgerückt, obwohl sie nicht löschen sollte. Kontrolliertes Abbrennen war die Devise, wer da kontrollierte, war in der Kreisverwaltung der Seenplatte nicht zu erfahren. Auch nicht, warum man davon im Vorfeld nichts wusste. Bei Drosedow in der Kleinseenplatte hatte sich auf einem Feld eine kapitale Menge Mist entzündet, der aus der von der Vogelgrippe heimgesuchten Bio-Puten-Mastanlage in Wesenberg (Strelitzius berichtete) stammt.
Ziel der Ausbringung war die Desinfektion mittels Dünger. Der Qualm zog bis nach Seewalde, was bekanntlich im Gegensatz zu Drosedow hinter dem Wald liegt. Zuvor waren 8000 Puten gekeult und fachgerecht anderweitig entsorgt worden. Also nicht auf dem Feld, wie ich bei meinen Recherchen heute auch schon hinter vorgehaltener Hand hören durfte.
Zur Desinfektion der Ställe und der Mistmengen aus den Ställen nach Seuchenausbrüchen ist der betreffende Landwirtschaftsbetrieb verpflichtet, so die Antwort auf meine Nachfrage bei Kreissprecher Nils Henke. Diese Desinfektion findet in der Regel mittels einer Düngerpackung mit Brandkalk oder Peressigsäure statt. Dafür wird auf der vorgesehenen Abladestelle zunächst eine dicke Strohschicht mit Kalkhydrat aufgebracht, die eventuell austretende Flüssigkeiten bindet.
Der in der Landwirtschaft ohnehin (z.B. als Düngemittel) zum Einsatz kommende Brandkalk wird anschließend mit dem kontaminierten Mist vermischt und aufgeschichtet. Eine chemische Keule kommt somit nicht zum Einsatz, zudem sind die in der Landwirtschaft beschäftigten Personen im Umgang mit Brandkalk geübt. Durch die thermische Reaktion (Hitze) wird das Virus dann abgetötet und das Gemisch desinfiziert. “In diesem Fall, auch das ist nicht selten, hat sich das Gemisch entzündet. Ein Strohbrand dieser Art ist auch durch die Feuerwehr schwer zu löschen”, so der Sprecher.
Mehrere hundert Meter bis zur Straße
Unter Einbeziehung sämtlicher Faktoren (Jahreszeit, umliegende Vegetation, Wetter) sei entschieden worden, die Düngerpackung kontrolliert abbrennen zu lassen. Vom Einatmen des Qualmes sei abgeraten, wie bei jedem anderen Brand auch. Es sollte auch ein gewisser Abstand zum Brand eingehalten werden, der durch den Abstand von mehreren hundert Metern zur nächsten Straße jedoch gewährleistet sein sollte.
“Es ist verständlich, dass sich Anwohner von einer solchen Geruchsbelästigung gestört fühlen. Derzeit wird nach einer Lösung gesucht, die die Desinfizierung kontaminierten Materials gewährleistet und gleichzeitig die Bildung von Qualm verringert”, ergänzte Henke. Von einer darüber hinaus gehenden gesundheitsschädigenden Wirkung des Brandes oder möglichen Gefahren für das Grundwasser werde derzeit nicht ausgegangen, da sowohl Mist als auch Brandkalk in der Landwirtschaft regelmäßig auf Feldern eingesetzt würden. Das Umweltamt werde nach Beendigung des Brandes jedoch prüfen, ob Umweltschäden eingetreten sind und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben.

Hallo, so etwas geht überhaupt nicht! Die Bevölkerung in Drosedow wurde quasi ausgeräuchert! Ich bin wirklich sprachlos über so ein Verhalten.
Es werden Chemikalien eingesetzt und mit der Gesundheit der Anwohner gespielt! Ein Lüften war nicht möglich, geschweige denn ein Spaziergang! Die Verantwortlichen sollten sich dazu äußern!
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Busche aus Drosedow
Sehr geehrter Strelitzius,
wie von Ihnen richtig festgestellt, geht bei diesem zweiten Missgeschick, im Zusammenhang mit den Folgen von Infektionen mit H5N1 HPAI von Geflügelbeständen, innerhalb weniger Wochen, nicht um irgendwelche kleineren Geruchsbelästigungen oder eine nicht erfolgende Grundwasser- oder Bodenverseuchung (wenn wir die Nitratfahne mal ignorieren). Es geht um einen Verstoß gegen
§ 3 TierGesG
Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Wer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
1.dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden,
2.sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen,
3.Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Dieses wurde wohl weder vom Betreiber der Putenmast, noch vom Landkreis berücksichtigt.
Nachdem die kontaminierte Einstreu vier Kilometer, vermutlich auf offenen, nicht wasserdichten Hängern, durch die Landschaft kutschiert und dann abgekippt wurde, hat man dann den Mist ungesichert und unbeaufsichtigt auf offener Plane abgeladen. So konnten sich Wildvögel und Beutegreifer noch bedienen.
Der kontaminierte Mist soll stallnah mit Desinfektionsmittel durchtränkt werden, auf Platte oder auf Folie aufgeschichtet und abgedeckt für 42 Tage in die Heißrotte gebracht werden, um so vorhandene AI-V zu zerstören. Wenn man abbrennen lässt, was meiner Meinung nach viel zu selten gemacht wird, dann aber mit Vollbrand und nicht nur mäßigem Rumgekokel über Tage.
Hier ist ganz offensichtlich vieles ganz gründlich schief gegangen. Dem weiteren Eintrag von AI-V in die Wildvogelpopulation steht so jedenfalls nicht mehr viel im Wege.