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In der Auseinandersetzung um die Neuerhebung von Schmutzwasserbeiträgen im Bereich des Wasserzweckverbandes Strelitz (WZV) ist offenbar keine Lösung in Sicht. Die „Strelitzer Wasserzeitung“ titelt in ihrer jüngsten Ausgabe „Schlinge mit gordischem Knoten“, nachdem das Innenministerium des Landes einer WZV-Abordnung erklärt hatte, es führe kein Weg an der Beitragserhebung vorbei. Auch sei eine finanzielle Beteiligung des Landes abgelehnt worden, so die Zeitung. Die Schlinge ziehe sich damit zu.

Der WZV ist nach seiner Einschätzung ohne eigene Schuld in dieses Dilemma geraten. Immer neue Gerichtsentscheidungen hatten seit 2010 auch an der vom Verwaltungsgericht zunächst für gültig erklärten WZV-Verbandssatzung gerüttelt. Eines der Kernthemen dabei war die Tiefenbegrenzungsregelung bei Grundstücken, die zentral erschlossen sind. Zuletzt war bei über 6500 Grundstücken in 44 Ortslagen zu prüfen, wann und mit welchen Beiträgen sie belastet worden waren. Etliche Grundstücksbesitzer könnten sich im Ergebnis über Rückzahlungen freuen, auf viele andere kämen aber zum Teil erhebliche Beitragszahlungen zu.

„Ziviler Ungehorsam“: Zustimmung verweigert

Auf der Verbandsversammlung im Dezember gab aber keines der kommunalen Oberhäupter einer entsprechenden neuen Beitragssatzung seine Zustimmung. Zuvor war diese auch in den Kommunalvertretungen durchgefallen. Sie machen geltend, dass das Dilemma durch formale Gesetzes vorgaben und gerichtliche Entscheidungen, also letztlich auf politischer Ebene entstanden ist. Der Begriff vom „zivilen Ungehorsam“ machte die Runde. Stattdessen wurde zunächst ein Gespräch in Schwerin befürwortet, Ergebnis siehe oben.

Im Februar muss nun eine Entscheidung im WZV getroffen werden. Die Verbandsführung hat nach eigener Aussage keinen Ermessensspielraum und müsste im Fall der Fälle sogar gegen einen die Beitragserhebung nicht zulassenden Beschluss der Verbandsversammlung klagen.