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Die Schülerbeförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird durch die Kreisverwaltung, das Amt für Zentrale Dienste und Schulverwaltung, auf der Grundlage des Schulgesetzes und der Satzung zur Schülerbeförderung koordiniert und umgesetzt. Um kostenlos zur Schule fahren zu können, müssen Schülerinnen und Schüler im Besitz einer Schülerfahrkarte sein. Sie berechtigt zur Fahrt zwischen dem Wohnort und der Schule. Der Antrag für die Schülerfahrkarte kann für ein Schuljahr beim Amt für Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt gestellt werden. Zur Erleichterung der Antragstellung für die Schülerbeförderung und um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, steht nunmehr die Möglichkeit zur Verfügung, diesen Antrag online zu stellen.

Auf der Internetseite https://www.mv-serviceportal.de kann die Verwaltungsleistung „Schülerbeförderung Durchführung“ über das Suchfenster aufgerufen werden. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes folgen Informationen zu den Ansprechpartnern und Kontaktdaten des Landkreises. Der Antrag kann auf der Internetseite mit Klick auf das Feld „Online beantragen“ (oben rechts) gestellt werden. Entsprechend der technischen Möglichkeiten wird das Foto für die Schülerfahrkarte entweder gleich mit dem Antrag online hochgeladen oder dieses umgehend nach Antragstellung beim Landkreis eingereicht. Der Antrag wird dann automatisch an die ausgewählte Schule geleitet, die bestätigt, dass das Kind die entsprechende Schule besucht oder dort angemeldet ist. Damit ist der Antrag abgeschlossen und kann durch den Landkreis bearbeitet werden. Im Zuge der Digitalisierung und um eine zügigere Antragsbearbeitung zu gewährleisten ist es empfehlenswert, möglichst das Online-Antrags-Verfahren zu nutzen.