Die ökumenische Gedenkfeier für die verstorbenen Mitglieder des Großherzoglichen Hauses von Mecklenburg-Strelitz am kommenden Sonnabend in Mirow (Strelitzius berichtete) ist wegen des zu erwartenden regnerischen Wetters von der Ostseite der Johanniterkirche in den Saal der Kirchengemeinde in der Schlossstraße 1 verlegt worden. Das hat mir Pastorin Ulrike Kloss eben mitgeteilt.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ca. 100 Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.