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Die Neubrandenburger Stadtverwaltung bleibt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Entwicklung geöffnet. Angesichts der aktuellen Pandemiesituation gilt in den Einrichtungen die 3-G-Regel (genesen, geimpft oder getestet). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einem der Testzentren vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Außerdem ist zu beachten: Sprechzeiten finden nur nach Terminvergabe für Einwohnerinnen und Einwohner der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg statt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich möglichst per Telefon, per Mail oder per Post an die Stadtverwaltung zu wenden, um zwingend notwendige Angelegenheiten zu erledigen.
Die Terminvergabe erfolgt online oder unter 0395 555-0.
Standesamt – telefonische Terminvereinbarung unter 0395 555-1215
Montag 9 bis 12 Uhr | Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr | Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Wohngeldstelle (Tel. 0395 555-2074) und Bauordnung (Tel. 0395 555-2240) sind ausschließlich telefonisch erreichbar
Montag 9 bis 12 Uhr | Dienstag von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr | Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in der gesamten Stadtverwaltung erforderlich.