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Vier Kandidaten kämpfen um den Einzug bzw. den Wiedereinzug ins Neustrelitzer Rathaus. Foto: Steve Bey

Am 18. April findet in der Residenzstadt Neustrelitz die Bürgermeisterwahl (Strelitzius berichtete) statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist für den 2. Mai angesetzt. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Zwar stehen Wahllokale, in denen Wahlberechtigte wie üblich direkt wählen können, auch an den genannten Wahltagen zur Verfügung, doch bewirkt jede Briefwahl, dass sich weniger Menschen vor oder im Wahllokal aufhalten. Wahlberechtigte können sich die Unterlagen zusenden lassen und die Stimmenkennzeichnung zu Hause vornehmen. Beides kann aber auch im Briefwahllokal erfolgen. Im Briefwahllokal sind die Hygienevorschriften zu beachten.

Das barrierefreie Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13 in Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 22. März bis zum 16. April, für den Fall einer Stichwahl vom 26. bis zum 30. April zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag: von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Freitag (2. April), Montag (5. April): geschlossen

Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht spätestens bis zum 27. März zu. Erläuterungen zur Briefwahl sind ab dem 22. März unter www.neustrelitz.de zu finden.