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Seit gestern gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasser­körpern, den so genannten „roten Gebieten“, höhere Anforderungen an die Düngung. Die Mecklenburgische Seenplatte ist nicht darunter. Die bundesweit geltende Düngeverord­nung von 2017 hatte die Länder verpflichtet, zur Verringerung der Nitrat­belastung in den „roten Gebieten“ gesonderte Maßnahmen festzulegen, die über die Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen.

Ausgewiesen sind in MV zwölf Grundwasser­körper, sieben davon in Nordwestmecklenburg. Betroffen sind 1.341 landwirtschaftliche Unternehmen mit ca. 248.000 Hektar in den Landkreisen Nord­westmecklenburg, Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie auf Rügen. Grundlage für die Auflistung der „roten Gebiete“ sind die im Jahr 2015 an die EU gemeldeten Grund­wasserkörper, die wegen Nitrat im chemisch schlechten Zustand sind.