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Seit gestern gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern, den so genannten „roten Gebieten“, höhere Anforderungen an die Düngung. Die Mecklenburgische Seenplatte ist nicht darunter. Die bundesweit geltende Düngeverordnung von 2017 hatte die Länder verpflichtet, zur Verringerung der Nitratbelastung in den „roten Gebieten“ gesonderte Maßnahmen festzulegen, die über die Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen.
Ausgewiesen sind in MV zwölf Grundwasserkörper, sieben davon in Nordwestmecklenburg. Betroffen sind 1.341 landwirtschaftliche Unternehmen mit ca. 248.000 Hektar in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie auf Rügen. Grundlage für die Auflistung der „roten Gebiete“ sind die im Jahr 2015 an die EU gemeldeten Grundwasserkörper, die wegen Nitrat im chemisch schlechten Zustand sind.