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Mit einem geharnischten Leserbrief hat der Vorsitzende des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz, Dr. Rajko Lippert, auf einen Geschichtsbeitrag im Nordkurier unter der Überschrift “Ratzeburger Bauern bissen sich durch” reagiert. Dieser sei ein “besonders im letzten Teil weitgehend unsachlicher und unausgewogener, zum Teil aufhetzender Artikel, der einer Arbeit an historischen Quellen entbehrt”, so Lippert, der seine Meinungsäußerung auch Strelitzius zur Verfügung stellte. Ich hänge den angegriffenen Zeitungsbeitrag an, um die Äußerungen des Vereinsvorsitzenden nachvollziehbar zu machen, und gebe sie ansonsten ungekürzt wieder. Auf die Antwort des Autors darf man gespannt sein. Lippert, Blogfreund von Strelitzius, wird mich auf dem Laufenden halten.
“Dieser Artikel bezieht sich besonders im letzten Absatz auf das Verhältnis zwischen den Landesteilen Strelitz und Ratzeburg, und dies in besonders unzutreffender und nicht belegbarer Weise”, macht Lippert geltend. Die Schaffung einer Volksvertretung im Fürstentum Ratzeburg sei keineswegs nur durch Bürgerwillen, sondern vielmehr dadurch zustande gekommen, dass der Großherzog im Fürstentum als Bestandteil des Domaniums ohne die Ritterschaft regieren konnte. “Gegenüber allen anderen Landesteilen beider Mecklenburg ein Privileg. Dass diese Versammlung nie beschlussfähig zusammentrat, hat nichts mit der Schuldenproblematik von 1860 zu tun.
Der Autor irrt wirklich vollständig, wenn er schreibt, es habe vor 1918 in Neustrelitz einen Landtag gegeben. Als Landtag fungierte die Union der Landstände beider Mecklenburg – abwechselnd tagend in Sternberg und Malchin, bzw. die Mecklenburg-Strelitzer für sich in Neubrandenburg. Ebenso wenig konnte es daher Ratzeburger Abgeordnete ohne Stimmrecht in Neustrelitz geben. Noch dazu ist die Angabe frei erfunden, die Ratzeburger wären zugunsten des Strelitzer Landesteils ausgepresst worden. Warum gab es dann kaum revolutionäre Aktivitäten? Den Widerspruch löst der Autor nicht auf. Die Steuern in Mecklenburg-Strelitz waren niedriger als zum Beispiel in Mecklenburg-Schwerin und der spätere Reichtum basierte weniger auf Steuern, denn auf meist ertragsabhängiger Verpachtung und – wie belegt ist – auf Wertpapierverwaltung und Handel.
Schlussendlich deklassiert sich der Autor zusätzlich, indem er dem Mecklenburg-Strelitzer Großherzog Friedrich Wilhelm eine „II.“ anhängt, die in definitiv keiner historischen, zeitgenössischen Quelle nachweisbar ist. Die Verklärung der von den gleichgeschalteten Landtagen in Rostock unter Belagerung beschlossenen Gaubildung bzw. Auflösung von Mecklenburg-Strelitz zum 1.1.1934 zu einer ‘Verwaltungsreform’, ist eine Verharmlosung des Niedergangs der Demokratie in Mecklenburg unter den Nazis.”