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Angesichts zunehmender illegaler Entsorgung von Gartenabfällen in den Wäldern der Region hat der Landkreis noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handele. Vielmehr liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

„Den meisten Schubkarrentätern mag ihr Fehlverhalten gar nicht bewusst sein“, so Kreissprecherin Haidrun Pergande. „Es ist richtig, dass der Wald naturgemäß eine große Menge an organischem Material zersetzt, das dem Nährstoffkreislauf wieder zugeführt wird. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um Blätter, Nadeln, Äste und Stämme von heimischen Waldbäumen und Pflanzen. Die Verrottung von Gartenabfällen dagegen kann den Nährstoffhaushalt im Wald empfindlich stören. Zudem verbreiten sich Pflanzen, die im Wald nichts verloren haben.“ Das bekannteste Beispiel sei das Indische Springkraut, das sich rasch ausbreite und andere Vegetation im Wald verdränge.

Neben der Möglichkeit der Eigenkompostierung und der brauen Biotonne in Neubrandenburg verweist der Landkreis auf die kommunalen Wertstoffhöfe. Hier koste der halbe Kubikmeter Gartenabfall vier Euro.