Schlagwörter
Kommunales, Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, Parteien, Verwaltung

Die Fraktion DIE LINKE in der Neubrandenburger Stadtvertretung hat am vergangenen Freitag einen Änderungsantrag zur Hauptsatzung ein gebracht. In dem Antrag geht es um die Wahl eines 2. Beigeordneten für den Oberbürgermeister. Indes wurde der Haushalt 2023 bereits in der Sitzung der Stadtvertretung am 2. Februar beschlossen, die zusätzlichen Kosten für die Stelle eines 2. Beigeordneten und die dazu gehörigen Sachkosten sind nicht eingeplant. Das hat Stadtoberhaupt Silvio Witt auf den Plan gerufen.
“Die Fraktion provoziert wissentlich einen Nachtragshaushalt mit zusätzlichen Kosten in erheblicher Höhe“, so der Oberbürgermeister Neubrandenburgs. „Zudem ist dieser Antrag inhaltlich unzureichend und darf somit formal nicht zur Abstimmung gelangen.“ Die Fraktion habe einen Antrag eingereicht, der keinen Vorschlag zur Finanzierung enthält. Dies müsse aber laut Gesetz gegeben sein, um Stadtvertreter in die finanziellen Folgen ihrer Beschlüsse einzubinden. Zudem seien weitere, sich zwingend daraus ergebene Änderungen für die Hauptsatzung nicht dargestellt. Zur Begründung dieses Antrags wurde lediglich ausgeführt, dass diese mündlich erfolgen soll.
Silvio Witt verstimmt: „Die Etablierung eines 2. Beigeordneten ist möglich. Art und Weise des Einbringens und der Inhalt dieses Änderungsantrags sind allerdings verstörend. Dies stellt nicht die vereinbarte Rückkehr zur Sachpolitik dar.“