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Die Polizei hat am gestrigen Sonntag gegen 20 Uhr einen Kradfahrer von Röbel bis zur Ludorfer Mühle verfolgt. Dieser missachtete jegliche Anhaltesignale der Polizei und entfernte sich mit sehr hoher Geschwindigkeit in Richtung Stadtzentrum aus Sietow kommend. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug innerorts zwischen 50 – 70 km/h, außerorts in Richtung Ludorf beschleunigte der Fahrzeugführer des Krads bis auf 130 km/h. Bereits bei der Verfolgung erkannten die Beamten, dass das amtliche Kennzeichen des Krads augenscheinlich abgeklebt war.

Zwischen der Ortschaft Röbel und Ludorfer Mühle versuchten die Beamten, sich mit dem Streifenwagen vor das Krad zu setzen. Dieses Vorhaben gelang vorerst nicht, da der Kradfahrer die komplette Fahrbahn nutzte, um sich der Kontrolle weiter zu entziehen. Kurz nach der Ortschaft Ludorfer Mühle konnten die Beamten den Kradfahrer dann gefahrlos ausbremsen. Dieser fuhr auf die angrenzende Ackerfläche und versuchte zu Fuß zu entkommen, wurde aber nach einigen hundert Metern gestellt.

Im Rahmen einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten Betäubungsmittel in der mitgeführten Kleidung des 21-jährigen Deutschen. Darüber hinaus verlief ein durchgeführter Drogenvortest positiv, sodass dem Beschuldigten folglich eine Blutprobe im Klinikum Röbel entnommen wurde. Bezüglich des amtlichen Kennzeichens des Krades stellten die Beamten fest, dass dieses durch den Beschuldigten teilweise mit weißem Tape abgeklebt worden war. Zudem handelte es sich um ein Saisonkennzeichen, welches nur von April bis September gültig ist.

Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt ohne gültige Versicherung und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln untersagt. Gegen ihn ermitteln nun die Beamten der Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz, wegen des Kennzeichenmissbrauchs und des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.