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Seit heute Nachmittag kontrolliert die Polizei die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern, um den touristischen Reiseverkehr zu unterbinden. Kontrollstellen gibt es auf den Bundesstraßen in Richtung MV und bei Bedarf an bestimmten Autobahnausfahrten. Die Maßnahmen erfolgen, um die Einhaltung der Anordnungen der Landesregierung sicherzustellen. Der touristische Reiseverkehr soll unterbunden werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Verstöße stellen eine Straftat gemäß §75 (1) Infektionsschutzgesetz dar. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Es werden vor allem Fahrzeuge, die kein Kennzeichen aus MV haben, kontrolliert. Kontrollierte Autofahrer werden nach dem Grund ihrer Reise gefragt. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Bundesland hat oder in MV einer erwerbsmäßigen bzw. selbstständigen Tätigkeit nachgeht, darf weiter reisen.

Um weitere soziale Kontakte zu beschränken sieht die Landesverordnung unter anderem auch vor, dass Spielplätze, Kinos, Sportplätze nicht benutzt werden dürfen und Kneipen, Clubs und Bars geschlossen bleiben müssen. Zudem dürfen Gaststätten mit Beschränkungen nur bis 18 Uhr Gäste bewirten. Ob Verstöße gegen diese Anordnungen begangen werden, kann im Zuge der Amtshilfe für Landkreise und kreisfreie Städte durch die Polizei kontrolliert und entsprechend geahndet werden.