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Ich gebe es freimütig zu, dass ich über viele Jahre hinweg ein seltenes Verkehrszeichen ignoriert habe. Es ist ja nicht so meine Art, aber irgendwie hat es bei meiner Ausbildung zum Fahrzeugführer keine wirkliche Rolle gespielt. Ewig und drei Tage bin ich in Diensten meines früheren Arbeitgebers zwischen Blumenhagen und Neuhof der rätselhaften Botschaft teilhaftig geworden, ohne sie wirklich zu verstehen. Fast hatte ich sie im neuen, umgeleiteten Berufsleben schon vergessen, dann zog meine Tochter in die Ecke.
Und siehe da, auch das gute Kind hatte ob des Verkehrszeichens ein Fragezeichen im Kontor. Generationsübergreifender Test: Dieser Tage habe ich meine noch mobile Schwiegermutter aus Burg Stargard befragt, nachdem sie über Neuhof gefahren war. Fazit: Gleich drei Bewerber erheblich unterschiedlichen Alters fallen beim Test durch.
Nach dem überragenden und überraschenden Erfolg meiner Umfrage zur Ahrensberger Brücke stelle ich jetzt diese Knobelaufgabe in den Blog. Die Auflösung erfolgt wieder kommenden Sonntag. Natürlich findet sich irgendwo im Internet oder der Fachliteratur die Lösung. Viel interessanter sind für mich und sicherlich die ganze Lesergemeinde ehrliche Eingeständnisse, erst recht von Anliegern aus Neuhof, Wanzka und Blankensee. Also stellen wir uns noch mal alle vor, wir fahren fachlich unvorbereitet an obigem Verkehrszeichen vorbei… Jetzt sofort kommentieren!
Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW mit wassergefährdenden Ladung. Grundwasserschutzgebiet.
Das untere Verkehrszeichen müsste auf ein Wasserschutzgebiet hinweisen. Das obere Verkehrsschild begrenzt die zulässige Geschwindigkeit auf 40km/h, da beides auf dem selben Mast hängt müsste es bedeuten das Fahrzeuge mit Wassergefährdenden Stoffen hier nur 40 km/h fahren dürfen.
Moin. Ist doch ganz einfach. Max 40 km/h für Kfz mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl)
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für…. jetzt kommts: GEFAHRGUTTRANSPORTE. Wahrscheinlich sind auch nur flüssige gemeint. Die Strecke führt durch ein Wasserschutzgebiet und hier soll unser Brauwasser vor Kontamination bewahrt werden 😉
Vermutlich befindet sich unweit des Schildes am weiteren Verlauf der Straße ein (Trink-)Wasserschutzgebiet, und so wird als risikomindernde Maßnahme allen Fahrzeugen mit entsprechenden wasserschädigenden Ladungen intensiv nahegelegt, doch bitte nicht schneller als 40 km/h zu fahren.
(Grundwasser = Wellen unter dem Anhänger, Gefahrgut im Hänger/Tank = dessen Orangefärbung)
40 km/h für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Hallo André ich habe das immer so gedacht: Alle mit Flüssigkeiten beladenen Anhänger können bei dieser Steigung und zu schneller Fahrweise den Drang der Flüssigkeit gegen das Tal, die Brücke, das Wasser schlecht bzw. gar nichts entgegensetzen. Also langsam den Berg hochfahren und die Flüssigkeit schön im Behälter lassen und das Fahrzeug auf der Straße. War schon immer ne gefährliche Ecke bei uns🤣🤣🤣😎🤗. Gruß Sabine
Hallo Herr Gross,
es handelt sich um Zeichen 274-70 StVO, zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h, in seiner Gültigkeit präzisiert durch Zusatzzeichen 1052-31 StVO, daher gültig nur für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, oftmals angebracht zur Absicherung von Straßenabschnitten innerhalb von Trinkwassereinzugs- oder Trinkwasserschutzgebieten.
Klingt schön trocken aus unserem Verwaltungsdeutsch, nicht wahr?
Viele Grüße aus Berlin
Rätselhaftes Zeichen?
Autofahren kann ich nicht, bin aber ein(e) sehr aufmerksame(r )Beifahrer(in). Komische oder besser: unlogische Verkehrszeichen haben mich schon immer interessiert.
Ich weiß nicht, ob es an der Strecke nach Blankensee viel Wasser gibt (ist nicht meine Ecke), aber dass man laut Verkehrsschild nur 40 fahren darf weiss wohl jeder. Für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ist aber sogar das Fahren mit 40 km/h auf dieser Strecke grundsätzlich verboten. Warum auch immer!!!
Mit einem roten Kreis umgeben wäre es dieses: #269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.
Auf blauem Untergrund würde es bedeuten: #354: Wasserschutzgebiet.
Da es aber ganz alleine steht, hat es eine gleiche Bedeutung wie #269.
#1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.
Bleibt nur noch zu klären, was mit wassergefährdender Ladung gemeint ist. Bestimmt darf dann auch kein Bauer mit seinem Güllewagen die Strecke passieren.
Schöner würde es an dieser Stelle aussehen, wenn beide Schilder mit rotem Kreis dort stehen würden, da man das kleine Schildchen doch zu gerne übersieht. Vielleicht soll es auch darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, bei denen ständig was aus dem Auto fällt (Abfälle etc.) diese Strecke zum Wohle der Natur nicht nutzen sollten …
Geteiltes Leid ist halbes Leid! Ich fahre südlich von München auch fast täglich an einem solchen Schild vorbei, nur dass es dort 60 km/h sind. Ich bretter immer mit 100 durch und denke mir, hoffentlich heißt das nicht, dass hier alle nur 60 fahren dürfen (was auch sonst keiner tut). Aber wenn man der Mehrheit der Kommentierer Glauben schenken darf, kann ich das in Zukunft ganz unbesorgt so beibehalten. Danke für den schön geschriebenen Text. Tut gut zu sehen, dass manche Leute doch noch die deutsche Sprache beherrschen!